28 Länder überwachen ukrainische Parlamentswahlen
Ukraine (ots/PRNewswire)
Am 22. Oktober registrierte die zentrale Wahlkommission der Ukraine die letzten 666 internationalen Beobachter für die ukrainischen Parlamentswahlen am 28. Oktober 2012.Die Gesamtanzahl der ausländischen Beobachter beläuft sich auf 3.797 Personen - sie vertreten 28 Länder und 35 internationale Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden über 130.000 nationale Beobachter am Wahlprozess beteiligt sein.
Die ukrainischen Parlamentswahlen ziehen verstärkte internationale Aufmerksamkeit auf sich und Organisationen wie die OSZE und das Europäischen Parlament (EP) entsenden Beobachter-Delegationen. Die Aufgabe der Beobachter liegt ausschliesslich in der Überwachung des Wahlprozesses, betonte EP-Mitglied und Wahlbeobachter Michael Gahler in einem Interview mit der Deutschen Welle. Er erklärte, jegliche Verstösse gegen den Wahlprozess würden von einem Beobachter in einem Bericht festgehalten, ohne dass dieser dabei in den Wahlprozess eingreife. Laut Gahler werden die EP-Beobachter insbesondere darauf achten, ob die ukrainische Bevölkerung Gelegenheit hat, ihr Wahlrecht auszuüben, und ob die Stimmenauszählung transparent erfolgt.
Bei den ukrainischen Wahlen werden Langzeit- und Kurzzeit-Beobachter anwesend sein. Einige der Langzeit-Beobachter sind seit September 2012 in der Ukraine und verfolgen die Medien und erstatten Berichte. CANADEM, CIS-EMO und OSZE haben bereits erste Erkenntnisse veröffentlicht.
CIS-EMO kam am 22. Oktober 2012 zu dem Schluss, dass der ukrainische Wahlvorgang wettbewerbsfähig sei und es keine eindeutigen Mehrheiten gäbe. Obwohl die CIS-EMO-Beobachter Verstösse feststellen konnten, entsprechen die Wahlen insofern bislang den demokratischen Grundsätzen.
Die ukrainischen Parlamentswahlen finden am 28. Oktober 2012 statt. Den Wählern stehen knapp 34.000 Wahllokale im In- und Ausland zur Verfügung, um ihre Stimmen in zwei Listen abzugeben - zum einen für eine der 87 politischen Parteien, die für das Parlament kandidieren, und zum anderen für ihren bevorzugten Kandidaten für den jeweiligen Wahlbezirk.
Das diesjährige Wahlverfahren wird durch das neue Gesetz geregelt, das im November 2011 vom Parlament verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf brachte das Mischwahlsystem zurück in die Ukraine. Somit werden nun 225 Abgeordnete des ukrainischen Parlaments über Parteilisten und 225 in Einzelwahlkreisen gewählt. Für die Wahlen gilt eine Fünf-Prozent-Sperrklausel. Eine weitere Neuheit ist die Installation von Webkameras in den Wahllokalen, die eine Live-Übertragung ermöglichen.
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