Komitee "Faire Grundstückgewinnsteuer"
Abstimmung Grundstückgewinnsteuer 3. März 2013: Dringend nötige Anpassung der Grundstückgewinnsteuer
Zürich (ots)
Der Zürcher Kantonsrat will die Grundstückgewinnsteuer fairer gestalten. Er schlägt einen höheren Rabatt bei längerer Besitzesdauer vor. Damit bleiben unter anderem genügend Reserven, wenn das Haus bei einschneidenden Veränderungen verkauft werden muss. Zudem soll endlich indirekt die Teuerung kompensiert werden. Das Komitee «Faire Grundstückgewinnsteuer» setzt sich für die faire Anpassung dieser Sondersteuer ein. Der kantonsrätliche Vorschlag beugt weiterhin der Spekulation mit Immobilien vor, denn die Aufschläge für die kurze Besitzesdauer bis 2 Jahre bleiben gleich. Alteingesessene sollen jedoch durch die Grundstückgewinnsteuer nicht bestraft werden. Sie haben über die Jahre finanziell schon sehr viel für ihre Gemeinde geleistet - durch reguläre Steuern und Sondersteuern, Gebühren und Abgaben. Wer nach langer Besitzesdauer sein Eigenheim verkauft, ist zudem stark von der Teuerung betroffen. Das kann so weit gehen, dass der Hauseigentümer beim Verkauf einen Verlust erleidet, aber teuerungsbereinigt gesehen, trotzdem Steuern auf einen Scheingewinn bezahlen muss. Für viele Leute ist ein Eigenheim Teil ihrer Altersvorsorge. Es darf nicht sein, dass der Staat die Altersvorsorge mittels Eigenheim propagiert, dann aber einen happigen Teil als Steuern einsackt.
Moderate Anpassungen bei der Besitzesdauer
Die Vorlage des Kantonsrates sieht einen höheren Besitzesdauerrabatt vor. Ab 6 Jahren beträgt dieser 9 statt 8 Prozent. Mit jedem weiteren Jahr wird der Rabatt um 4 Prozent erhöht, statt bisher nur um 3 Prozent. Entgegen vieler Behauptungen hat der Besitzesdauerrabatt nicht den Zweck die Teuerung zu kompensieren. Er ist die logische Fortsetzung des sogenannten Spekulationszuschlags. Er entlastet diejenigen Personen, die auf ihren Gewinn länger warten müssen als andere, die gleiche Gewinne in kurzer Zeit realisieren. Der Kantonsrat hatte es mehrfach abgelehnt, die Geldentwertung bei der Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen. Das lässt sich historisch belegen.
Starke Belastung durch Gebühren und Abgaben
Die Grundstückgewinnsteuer wurde eingeführt, damit die Gemeinden grosse Erschliessungsvorhaben finanzieren können. Heute sind diese Kosten viel niedriger, denn die grossen Erschliessungen sind realisiert. Kommt dazu, dass zahlreiche Infrastrukturmassnahmen von den Hauseigentümern sowieso spezialfinanziert werden müssen: Dazu gehören beispielsweise Gebühren für Wasser, Abwasser, TV-Anschlüsse, Strom, Abfall usw. Nicht alle diese Aufwendungen sind abzugsfähig. Die Kosten von öffentlichen Dienstleistungen werden heute im Schnitt zu 80 Prozent über Gebühren bezahlt. Auch deshalb muss die Höhe der Grundstückgewinnsteuer dringend angepasst werden.
Solide Gemeindefinanzen
Der Widerstand der Zürcher Gemeinden gegen die Senkung der Grundstückgewinnsteuer ist natürlich gross, weil die Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer vollumfänglich in die Gemeindekassen fliessen und jede Gemeinde selbst bestimmen darf, wofür sie das Geld einsetzt. Die befürchteten Steuerausfälle von 75 Millionen Franken erachtet das Komitee als verkraftbar, weil es den Zürcher Gemeinden immer besser geht: 2011 haben die meisten Gemeinden positiv abgeschlossen und dieses Jahr konnten 37 von 171 Gemeinden ihre Steuern sogar senken. Die Zürcher Wohneigentümer haben zudem allein 2012 aufgrund der geringeren möglichen Schuldzinsabzüge rund CHF 200 Mio. mehr an Steuern im Kanton Zürich abgeliefert als noch 2008.
Mit einem JA zur Steuergesetzänderung, sagen Sie JA zu einer fairen und zeitgemässen Grundstückgewinnsteuer.
Kontakt:
Arnold Suter
Mitglied Co-Präsidium, Kantonsrat und Vizepräsident CVP Kanton Zürich
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