WAK des Nationalrates sagt ja zu einheimischem Zucker
2 Dokumente
- 2024_01_16_dt_WAK fo~ndesinitiativen.pdf
PDF - 154 kB - 2024_01_16_fr_WAK fo~desinititativen.pdf
PDF - 137 kB
Medienmitteilung vom 17. Januar 2024
WAK des Nationalrates sagt ja zu einheimischem Zucker
Nachdem bereits im Herbst letzten Jahres die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates den beiden Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Bern Folge gegeben hat, unterstützt jetzt auch die Schwesterkommission des Nationalrates die Vorstösse. Die Standortkantone und die ganze Branche freuen sich über den Entscheid, welcher ein wichtiges Zeichen setzt für die Erhaltung der Selbstversorgung mit nachhaltigem Schweizer Zucker. Der Gesetzgebungsprozess für eine konkrete Lösung nach Ablauf der bisherigen Massnahmen ab 2026 kann nun gestartet werden.
Die WAK des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2024 den beiden Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Bern Folge gegeben. Sie folgt damit ihrer Schwesterkommission im Ständerat. Die beiden Initiativen fordern die Erhaltung des Selbstversorgungsgrades mit Schweizer Zucker auf dem aktuellen Niveau. Mit diesem Entscheid wird die Voraussetzung geschaffen, um innovative, nachhaltige Lösungen für die Zuckerwirtschaft ab2026 zu finden und die Landesversorgung mit nachhaltigem Schweizer Zucker zu sichern. Die Branche nimmt diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis und bedankt sich bei den Initianten, den Kantonen Thurgau und Bern, sowie den Standortgemeinden der Fabriken, Frauenfeld und Aarberg. «Wir schätzen das positive Zeichen der Politik sehr und freuen uns, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde.», so der Präsident des Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer, Martin Flury und meint weiter «eine Abhängigkeit der Schweiz bei der Zuckerversorgung vom Ausland würde – just in einer Zeit geopolitischer Unruhe – zum unkalkulierbaren Risiko.»
Handlungsbedarf erkannt – Branche bietet Hand für pragmatische Lösungen
Mit der gesetzlichen Verankerung der Einzelkulturbeiträge und des Grenzschutzes für Zucker hat das Parlament im Jahr 2021 ein starkes Zeichen für die gesamte einheimische Zuckerbranche gesetzt. Über 3800 Zuckerrübenpflanzerinnen und -pflanzer und die über 300 Beschäftigten in den Zuckerfabriken haben so bis ins Jahr 2026 verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit erhalten. Auch die agronomischen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, hin zu ökologischeren Anbauweisen konnten fortgeführt werden. Die erwähnten Massnahmen laufen 2026 aus.
Diese zeitliche Befristung der Massnahmen, Einzelkulturbeitrag (EKB) und Grenzschutz, war auch ein Kompromiss mit der Lebensmittelindustrie. Jetzt gilt es, diese Massnahmen sinnvoll zu verlängern. Der EKB und der Grenzschutz sind über das Jahr 2026 hinaus so auszugestalten, damit der Rübenanbau attraktiv bleibt und die Anbaufläche wieder gesteigert werden kann. Parallel zu diesen Massahmen gehören Forschungsprogramme bezüglich der Entwicklung resistenter Rübensorten, die Forschung neuartiger, ökologischer Anbauarten und die Entwicklung nachhaltiger Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmethoden. Mit diesem positiven politischen Entscheid können jetzt die notwendigen Rahmenbedingungen und finanziellen Ressourcen geschaffen werden.
Auskunft für Medienschaffende: Martin Flury, Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer Telefon 079 720 89 51 Martin Rufer, Schweizer Bauernverband Telefon 078 803 45 54 Andreas Blank, Schweizer Zucker AG Telefon 079 334 35 26