Diebold bestätigt Ergebnisse von anfänglichem Übernahmeangebot für "Wincor Nixdorf"-Aktien
- Diebold hat 68,9 Prozent der "Wincor Nixdorf"-Anteile sicher und erfüllt damit die Mindestannahmequote und Voraussetzung für eine Übernahme
- Erweiterte Annahmefrist soll zum 30. März beginnen und zum 12. April enden
- Zusammenschluss soll bis zum Sommer 2016 in trockenen Tüchern sein
North Canton, Ohio (ots/PRNewswire)
Diebold, Incorporated (NYSE:DBD), ein global führender Anbieter von Selbstbedienungsautomaten, Dienstleistungen und Software vornehmlich für die Finanzbranche, bestätigte heute die Ergebnisse seines anfänglichen Übernahmeangebots für Wincor Nixdorf: Das Unternehmen hat zum 29. März 68,9 % der "Wincor Nixdorf"-Anteile sicher und erfüllt damit die Mindestannahmequote, die eine Voraussetzung für die Übernahme ist. Der erfolgreiche Abschluss der Übernahme hängt nun von der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden ab und soll voraussichtlich bis zum Sommer 2016 in trockenen Tüchern sein.
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"Wir freuen uns, unser Übernahmeangebot für im Umlauf befindliche Aktien von Wincor Nixdorf erfolgreich abgeschlossen und unsere gemeinsame Vision von einem echten globalen servicegesteuerten und softwarebasierten Unternehmen möglich gemacht zu haben", erklärt Andy W. Mattes, President und CEO, Diebold. "Da dieser Meilenstein erreicht wurde, freuen wir uns nun darauf, das Geschäft und die Integration der beiden Unternehmen abzuschließen, nachdem wir die Zustimmung der relevanten Wettbewerbsbehörden erhalten haben. Wir erhalten sehr positive Reaktionen von unseren Kunden, die der Meinung sind, dass der Zusammenschluss für die Selbstbedienungsautomatenbranche einen einzigartigen Mehrwert schöpfen wird. Durch die optimierte Nutzung der innovativen Lösungen und Talente beider Unternehmen erreichen wird die Größe, Stärke und Flexibilität, die für eine erfolgreiche Expansion in Europa und anderen wichtigen Märkten erforderlich sind, und können gleichzeitig unsere Kunden bei ihrer eigenen geschäftlichen Transformation unterstützen."
Zum Ende des Annahmezeitraums waren 22.544.692 "Wincor Nixdorf"-Aktien zum Kauf angedient worden; darüber hinaus wurden zum Ende des Annahmezeitraums 262.279 Abstimmungsberechtigte zugunsten der Mindestannahmequote für Diebold verzeichnet. Durch die Anzahl der zum Kauf angedienten Anteile und die Stimmen der zustimmenden Abstimmungsberechtigten wird eine Annahmequote von 68,9 % an Anteilen plus Stimmrechten von Wincor Nixdorf (einschließlich eigener Aktien) erreicht.
Laut dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Aktionäre von Wincor Nixdorf, die ihre Anteile noch nicht zum Kauf angedient haben, das Angebot noch während des erweiterten Annahmezeitraums, der am 30. März 2016 beginnt und am 12. April 2016 um Mitternacht (mitteleuropäische Sommerzeit) endet, annehmen. Diebold wird die endgültige Anzahl der zum Kauf angedienten Anteile nach Ablauf des erweiterten Annahmezeitraums bekanntgeben. Weiterführende Informationen: http://www.diebold.com/DieboldWincor.
Über Diebold
Diebold, Incorporated (NYSE: DBD) bietet die Technologie, Software und Dienstleistungen an, die Menschen auf der ganzen Welt den Zugriff auf ihr Geld ermöglichen - Brücken in der echten und digitalen Welt, über die Kunden bequem, sicher und effizient zu ihrem Bargeld gelangen. Seit seiner Gründung im Jahr 1859 hat sich Diebold zu einem führenden Anbieter herausragender Innovationen im Bereich der Selbstbedienungsautomaten, Sicherheit und Dienstleistungen für die Finanzbranche, das Gewerbe, den Handel und andere Märkte entwickelt.
Diebold beschäftigt weltweit rund 15.000 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in der Nähe von Canton, Ohio, USA. Besuchen Sie Diebold unter www.diebold.com oder auf Twitter: http://twitter.com/DieboldInc.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE
Im Zusammenhang mit dem verhandelten Geschäftszusammenschluss wurde durch Diebold ein Antrag auf Formular S-4 bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht, der laut SEC zum 5. Februar 2016 gültig geworden ist und ein Börsenprospekt von Diebold umfasst, das im Zusammenhang mit dem Angebot verwendet werden soll. Zudem wurde zum 4. Februar 2016 durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Veröffentlichung der deutschen Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot zugestimmt. Diebold hat die deutschen Angebotsunterlagen am 5. Februar 2016 veröffentlicht. Der Annahmezeitraum für das Angebot endete mit dem 22. März 2016 (mitteleuropäische Zeit) und der erweiterte Annahmezeitraum beginnt zum 30. März 2016 und endet zum 12. April 2016 um Mitternacht (mitteleuropäische Sommerzeit).
INVESTOREN UND AKTIONÄRE WERDEN DRINGEND DAZU ANGEHALTEN, DAS PROSPEKT UND DIE ANGEBOTSUNTERLAGEN SOWIE ALLE SONSTIGEN UNTERLAGEN, DIE BEI DER SEC ODER BaFin EINGEREICHT ODER AUF DER WEBSITE VON DIEBOLD UNTER www.diebold.com IM ABSCHNITT "INVESTOR RELATIONS" IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERHANDELTEN GESCHÄFTSZUSAMMENSCHLUSS UND DEM ANGEBOT VERÖFFENTLICHT WERDEN, ZU LESEN, DA DIESE DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. Sie können eine kostenfreie Ausführung des Prospekts, eine englische Übersetzung der Angebotsunterlagen und weitere relevante Unterlagen, die von Diebold bei der SEC eingereicht wurden, auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das Prospekt und andere Unterlagen, die mit der Sache in Zusammenhang stehen, werde auch über die Website von Diebold unter www.diebold.com im Abschnitt "Investor Relations" kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie können eine kostenfreie Ausführung der Angebotsunterlagen auf der Website der BaFin unter www.bafin.de und eine englische Übersetzung dieser Unterlagen auf der Website von Diebold unter www.diebold.com im Abschnitt "Investor Relations" erhalten. Eine kostenfreie Ausführung der Angebotsunterlagen erhalten Sie außerdem auf Anfrage an die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com sowie per Telefon oder Fax unter der folgenden Nummer: +49 69 910 38794.
Diese Unterlagen stellen weder ein Kaufangebot noch einen Aufruf für Angebote zum Kauf von Aktien von Wincor Nixdorf oder Diebold dar. Die Bedingungen und zusätzliche Regelungen zum öffentlichen Übernahmeangebot finden Sie in den Angebotsunterlagen, die am 5. Februar 2016 veröffentlicht wurden, sowie in den Unterlagen, die bei der SEC eingereicht wurden oder werden. Investoren und Aktionäre von Wincor Nixdorf bzw. Inhaber von Instrumenten, die ein direktes oder indirektes Recht zum Kauf von Aktien von Wincor Nixdorf gewähren, werden dringend dazu angehalten, das Prospekt und die Angebotsunterlagen und alle anderen relevanten Unterlagen, die das öffentliche Angebot betreffen, zu lesen, da diese Unterlagen wichtige Informationen enthalten.
Wertpapiere werden ausschließlich über ein Börsenprospekt, das die Richtlinien in Paragraph 10 des US-amerikanischen Securities Act von 1933 in seiner neuesten Fassung erfüllt, und deutsche Angebotsunterlagen, die den geltenden europäischen Richtlinien einschließlich des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des deutschen Wertpapierprospektgesetzes entsprechen, angeboten. Das öffentliche Übernahmeangebot, das Gegenstand von bestimmten Ausnahmen, die durch die jeweiligen Behörden genehmigt, und bestimmten Fakten, die zunächst geklärt werden müssen, ist, würde, unabhängig vom Rechtsraum, weder direkt noch indirekt unterbreitet werden, wenn damit gegen die Gesetze des Rechtsraums verstoßen würde. Ebenfalls ausgeschlossen ist in einem solchen Rechtsraum eine Unterbreitung eines solchen Angebots in Briefform oder durch jegliche Form seiner Vermittlung (einschließlich per Fax, Telefon und Internet) im Rahmen des zwischenstaatlichen Handels oder Außenhandels oder durch eine Einrichtung des nationalen Börsenhandels.
WARNHINWEIS ZU ZUKUNFTSBEZOGENEN AUSSAGEN
Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung, die mit Sachverhalten in Zusammenhang stehen, die keine Fakten bzw. keine in der Vergangenheit liegende Ereignisse sind, werden als zukunftsbezogene Aussagen (im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995) bezeichnet. Diese umfassen Aussagen zu den Absichten der Geschäftsleitung, Plänen, Überzeugungen, Erwartungen oder Prognosen für die Zukunft, z. B.: zum verhandelten Geschäftszusammenschluss mit Wincor Nixdorf und dem Übernahmeangebot. Solche zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen von Diebold und unterliegen Risiken und Unwägbarkeiten. Folglich können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den Aussagen implizit oder explizit kommunizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsbezogenen Aussagen können u. a. folgende Themen betreffen: Geschäftszusammenschluss und Übernahmeangebot, Wahrscheinlichkeit für den erfolgreichen Abschlusses des Geschäfts und die Auswirkungen jedes beliebigen Geschäfts auf die Geschäfte und finanziellen Bedingungen von Diebold oder Wincor Nixdorf einschließlich der Pro-forma-Umsätze, der operativen Margenziele, des Verhältnisses von Nettoverschuldung zu EBITDA, des Gewinnwachstums und anderer finanzieller und betrieblicher Kennzahlen. Zukunftsbezogene Aussagen unterliegen notwendigerweise Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von Bedingungen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder ausbleiben können. Zukunftsbezogene Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen und tatsächliche Ergebnisse von Prozessen, finanziellen Bedingungen und Liquidität. Zudem kann die Entwicklung der Branchen, in denen Diebold und Wincor Nixdorf tätig sind, wesentlich von der in den zukunftsbezogenen Aussagen in dieser Mitteilung vorhergesagten abweichen. Außerdem können sich Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem verhandelten Zusammenschluss von Diebold und Wincor Nixdorf auf verschiedene Aspekte auswirken, z. B.: den erwarteten Zeitpunkt der Fertigstellung des Geschäftsabschlusses sowie den Zeitpunkt, Eingang und die Bedingungen der erforderlichen Zustimmung verschiedener Behörden, die erwartete Gewinne senken oder zu einem Scheitern der Übernahme führen und die Fähigkeit zur erfolgreichen Integration der Unternehmen einschränken können. Des Weiteren können sich Ereignisse, Veränderungen oder andere Bedingungen auf die erfolgreiche Durchführung des Zusammenschlusses oder verhandelten Übernahmeangebots auswirken: Unter Umständen können die Beteiligten bestimmte Bedingungen für den Zusammenschluss oder die Übernahme nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen oder sich weigern, diese zu erfüllen; der Betrieb kann durch Störungen in der Geschäftsführung aufgrund des verhandelten Zusammenschlusses beeinträchtigt werden; jede Verlautbarung im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss kann sich u. U. nachteilig auf den Marktpreis der Diebold-Aktien auswirken; das verhandelte Geschäft bzw. die potentielle Bekanntgabe eines solchen Geschäfts kann sich nachteilig auf die Fähigkeit von Diebold auswirken, wichtige Mitarbeiter an sich zu binden oder geschäftliche Beziehungen zu Lieferanten aufrechtzuerhalten, sowie seine betrieblichen Ergebnisse und Geschäfte im Allgemeinen negativ beeinflussen. Diese Risiken sowie andere Risiken im Zusammenhang mit dem verhandelten Zusammenschluss werden ausführlich im Prospekt dargelegt, das den deutschen Angebotsunterlagen als Anhang 4 beiliegt und bei der SEC eingereicht wurde. Weitere Risiken und Unwägbarkeiten werden im Bericht von Diebold aufgeführt, der bei der SEC eingereicht wurde und auf der Website der SEC unter www.sec.gov abgerufen werden kann. Zukunftsbezogene Aussagen berücksichtigen lediglich den Zeitraum bis zum Datum dieses Dokuments. Diebold und Wincor Nixdorf sind über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht dazu verpflichtet, zukunftsbezogene Aussagen aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder sonstigen Gründen zu aktualisieren oder zu korrigieren.
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