Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
Vernehmlassungsantworten: Tabakproduktegesetz soll zum Rückschritt werden!
Bern (ots)
Voraussichtlich ab Frühjahr 2019 werden sich National- und Ständerat wieder mit dem geplanten neuen Tabakproduktegesetz befassen. Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz kommt bei der Auswertung der Vernehmlassungsantworten zum zweiten Entwurf für das Gesetz zu einem beunruhigenden Fazit: Grosse Teile von Gewerbe, Handel und der Werbebranche wehren sich nicht nur gegen jegliche neuen Schutzmassnahmen vor Tabakwerbung, sondern auch gegen bestehende, kantonale Massnahmen. Das Rad soll zurückgedreht werden.
Werbe- und Sponsoringverbote
Die Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Sucht, Jugend und Sport, sowie die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen fordern in ihren Antworten zur Vernehmlassung ein vollständiges Werbe- und Sponsoringverbot für Rauchwaren.
Dagegen folgen die Verbände des Detailhandels, der Medien und der Werbebranche (u.a. IG Detailhandel, Handel Schweiz, Verband Schweizer Medien, Kommunikation Schweiz) in ihren Antworten den Vorschlägen des Tabakhandels und der Zigarettenproduzenten; sie lehnen jegliche zeitgemässe Verschärfung der Werbe- und Sponsoringverbote für Rauchwaren ab. Die Verbände des Detailhandels, der Medien und der Werbebranche gehen sogar noch weiter und lehnen die von einigen Kantonen erlassenen kantonalen Werbe- und Sponsoringverbote ab.
Erfreulich dagegen sind die Signale aus den Kantonen: Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) bedauert, dass der Bundesrat kein gesamtschweizerisches Werbeverbot für Tabakprodukte vorschlägt. 17 Kantone (AI, AR, BL, BS, FR, GE, GR, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG) fordern ausdrücklich griffigere Massnahmen gegen die Tabakwerbung. Lediglich die beiden Standortkantone von Zigarettenproduzenten, Neuenburg und Jura, sowie der Kanton Zürich wollen den mangelhaften bundesrätlichen Vorschlag noch zusätzlich abschwächen.
Unter den Parteien decken sich die Vernehmlassungsantworten der FDP und der SVP mit jenen des Tabakwarenhandels und der Zigarettenproduzenten. SP, Grüne, EVP und GLP hingegen fordern neue und zusätzliche Werbeverbote für Rauchwaren.
Regeln für nikotinlose E-Zigaretten
Weiter fällt die von den Gesundheitsorganisationen scharf kritisierte bundesrätliche Idee, E-Zigaretten ohne Nikotin nicht dem Tabakproduktegesetz unterstellen zu wollen, bei den Kantonen durch: Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und 22 Kantone sprechen sich gegen diesen Vorschlag aus. Lediglich die beiden Standortkantone Neuenburg und Jura, sowie Glarus und Schwyz schliessen sich dem bundesrätlichen Vorschlag an. Dies tun auch der Detailhandel und die bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP. SP, Grüne, EVP und GLP dagegen sehen die Gefahr, dass der Gebrauch nikotinloser E-Zigaretten die Schwelle zum Einstieg in den Tabak- und Nikotinkonsum von Kindern und Jugendlichen senkt und fordern deshalb gleiche Regeln für E-Zigaretten mit und ohne Nikotin.
Rauchverbote für neue Produkte
Erfreulich ist, dass der Detailhandel keine Kritik am Vorschlag des Bundesrates äussert, den bestehenden Passivrauchschutz auch auf neue Produkte wie E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen auszudehnen. Diesem von den Gesundheitsorganisationen unisono befürworteten Vorschlag stimmen ebenfalls alle 26 Kantone zu, denn eine Gefährdung von Dritten durch die Inhaltsstoffe von E-Zigaretten und Produkte mit erhitztem Tabak ist nach aktuellem Wissensstand nicht auszuschliessen. Dennoch lehnen einige Wirtschaft- und Gewerbeverbände (z.B. der Schweizerische Gewerbeverband), zusammen mit den beiden Parteien FDP und SVP diese Schutzmassnahme ab.
Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz:
Wolfgang Kweitel, Kommunikationsmanager Politik, 031 599 10 20,
wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch