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Anträge in der Crossair-GV-Einladung missverstanden

Basel (ots)

Die vorgeschlagene Änderung des Firmennamens der
Crossair und die Erwähnung des Sitzes in der Einladung zur
ausserordentlichen Generalversammlung am 6. Dezember nimmt spätere
Entscheide nicht vorweg. Aus dem Einladungstext sind
Missverständnisse entstanden.
Die beantragte Namensänderung von Crossair, Aktiengesellschaft für
europäischen Regionalluftverkehr, in Crossair AG trägt der
Neuausrichtung der Gesellschaft Rechnung und hat rein juristische und
firmenrechtliche Gründe. Die Abklärungen über den zukünftigen Namen
und die Marke gehen weiter. Entscheide sind noch keine gefallen und
werden auch nicht auf die ausserordentliche Generalversammlung hin
getroffen werden.
Wie vereinbart, soll die neue Gesellschaft einen Doppelsitz haben,
und zwar in Basel und in Zürich. Auch dies wird durch den
Einladungstext nicht präjudiziert.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel. +41 61 325 45 53
Fax +41 61 325 35 54
E-Mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

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