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Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Mexiko

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit
Mexiko. Die EFTA-Staaten haben am 27. November 2000 mit Mexiko ein
Freihandelsabkommen unterzeichnet, welches vorbehaltlich der
Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten am 1. Juli 2001 in Kraft
treten wird. Das Abkommen eröffnet der liechtensteinischen Wirtschaft
den Zugang zum mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen,
der vergleichbar ist mit demjenigen der Konkurrenten aus der EU und
aus den Vereinigten Staaten sowie aus Kanada, welche diesen Zugang
aufgrund von präferenziellen Abkommen mit Mexiko bereits haben.
Neben Bestimmungen zur Liberalisierung des Handels mit
Industriewaren (Nullzoll für Exporte von Maschinen und Geräten,
Chemikalien, Pharmazeutika, Textilien usw. ab 2007) und mit
Dienstleistungen (u. a. Finanzdienstleistungen) enthält das Abkommen
Bestimmungen über den Schutz und die Förderung von
Direktinvestitionen, den Schutz des Geistigen Eigentums, den
diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Beschaffungen und den
Wettbewerb. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und
-politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der
Handel mit Landwirtschaftsprodukten durch bilaterale Abkommen
zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Mexiko geregelt, welche
gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen in Kraft treten werden. Für
Liechtenstein kommt aufgrund des Zollvertrags das bilaterale
Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Mexiko zur
Anwendung.
Mexiko ist das erste Land ausserhalb Europas und ausserhalb des
Mittelmeerraums, mit dem die EFTA-Staaten ein Freihandelsabkommen
unterzeichnet haben. Der sektorielle Geltungsbereich des Abkommens
mit Mexiko ist gleichzeitig weit umfassender als derjenige der
bisherigen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten, welche sich im
Wesentlichen auf die Verwirklichung des Freihandels mit
Industriegütern beschränken.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres (+423/236 60 12)

Nr. 211

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