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Schengen: Kantonale Kompetenzen bleiben erhalten

Bern (ots)

Ein Beitritt der Schweiz zu Schengen berührt die
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht grundsätzlich. Die
an Schengen teilnehmenden Staaten sind frei, wie sie die
Anforderungen des Schengener Rechts umsetzen wollen. Dies hält der
Bundesrat in seiner Antwort auf ein Schreiben der Konferenz der
Kantonsregierungen fest.
Die Kantone haben dem Bundesrat Fragen zur institutionellen
Ausgestaltung und zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei
einer Mitwirkung der Schweiz am Schengener System gestellt. Der
Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass er in institutioneller
Hinsicht eine Lösung anstrebt, die den schweizerischen Eigenarten
Rechnung trägt.
Der Bundesrat hält zudem fest, dass die laufenden Vorverhandlungen
mit der EU-Kommission wichtige Hinweise über die Ausgestaltung eines
Schengen-Abkommens der Schweiz mit der EU bringen werden. Gewissheit
über die definitive Ausgestaltung können allerdings erst die
eigentlichen Verhandlungen bieten. So lassen sich auch zahlreiche
Umsetzungsfragen erst nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses
beantworten. Der Bundesrat wird die Kantone vollumfänglich über die
Ergebnisse der Vorverhandlungen orientieren und bei der Erarbeitung
des Verhandlungsmandates konsultieren.
Der Bundesrat strebt ein möglichst weitgehendes Mitwirkungsrecht
in einem Schengener Abkommen an. Er hält auch fest, dass ein
Mitwirken im sich bildenden europäischen Sicherheitsraum eine Chance
ist, die Sicherheitsinteressen der Schweiz optimal zu wahren. Die
internationale Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung erscheint
heute dringender denn je.
Das Schengener Abkommen schreibt einem Staat nicht vor, wie er
Ausgleichsmassnahmen vorzunehmen hat. Deswegen wird die Frage der
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht am
Verhandlungstisch in Brüssel entschieden werden. So werden die
nötigen Umsetzungsmassnahmen für den polizeilichen Bereich im Rahmen
des Projekts USIS (Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit)
getroffen, das Bund und Kantone gemeinsam führen.

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