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Ministertreffen zum 50. Jahrestag der Genfer Konvention

Bern (ots)

Der Bundesrat hat gemeinsam mit dem
UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) ein Ministertreffen der
141 Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention einberufen.
Anlass dieses Treffens, das am 12. und 13. Dezember 2001 am Sitz der
Vereinten Nationen in Genf stattfinden wird, ist der fünfzigste
Jahrestag der Genfer Konvention von 1951. Die Zusammenkunft dient vor
allem dazu, die Bedeutung der Konvention und ihres Protokolls von
1967 als zentrales Instrument des Flüchtlingsschutzes zu bekräftigen.
Die Teilnehmenden werden dies mit der Unterzeichnung einer
gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck bringen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Flüchtlingskonvention das erste
internationale Abkommen, welches sich ausschliesslich und umfassend
den Flüchtlingen widmete. Die Konvention legt eine Reihe von
grundlegenden Rechten fest, die zumindest denen von Ausländerinnen
und Ausländern, die sich rechtmässig in einem bestimmten Land
aufhalten, entsprechen. Sie trägt der internationalen Dimension von
Flüchtlingskrisen und der Notwendigkeit der internationalen
Zusammenarbeit Rechnung, einschliesslich einer Lastenteilung zwischen
den Staaten.
Schutz der Flüchtlinge muss gewährleistet bleiben
Tiefgreifende Veränderungen haben in den vergangenen Jahren
Fluchtbewegungen und die Aufnahme von Flüchtlingen geprägt. Dieser
ständige Wandel erfordert entsprechende Anpassungen, wobei jedoch der
Schutz der Flüchtlinge gewährleistet bleiben muss. Die Schweiz und
mit ihr viele andere Staaten, welche die Genfer Konvention
unterzeichnet haben, sind mit immer neuen Konflikten, grossen
Wanderungsbewegungen und hohen Aufnahmekosten sowie mit
Menschenhandel, Missbräuchen und einigen ungelösten
Flüchtlingssituationen konfrontiert.
Der Bundesrat erachtet es daher als wichtig, die Bedeutung der
Genfer Konvention zu bestätigen, ihre Umsetzung zu verstärken und die
nötigen Anpassungen vorzunehmen, um den heutigen Herausforderungen
begegnen zu können. Das Jubiläum der Genfer Konvention soll auch dazu
dienen, dass Staaten dieses Abkommen ratifizieren, die dies bis anhin
noch nicht getan haben.
Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit
Der Text der Erklärung, welche am 13. Dezember offiziell
verabschiedet wird, sieht vor, die internationale Zusammenarbeit zu
verstärken, um die Vertriebenen besser schützen zu können. Die
Erklärung, die anlässlich einer vorbereitenden Sitzung ausgearbeitet
wurde, ist als Beginn eines Prozesses und als Denkanstoss zu
verstehen.
Das Treffen wird ausserdem Gelegenheit bieten, Gespräche über
verschiedene aktuelle Themen zu führen, die mit der Anwendung und der
Umsetzung der Konvention zusammenhängen. Eines der Themen wird
beispielsweise die Frage der "massiven Zuströme" und die möglichen
Antworten darauf sein. Ein weiteres "Round-Table-Gespräch" unter dem
Titel "zeitgenössische Herausforderungen" befasst sich mit Fragen der
Sicherheit oder auch der Finanzierung der humanitären Hilfe für
diejenigen Länder, die dazu nicht in der Lage sind.
Die Organisatoren der Konferenz erinnern daran, dass die sogenannt
reichen Länder die Last der Aufnahme und des Schutzes der Flüchtlinge
nicht alleine tragen. Die Industriestaaten neigen dazu, zu vergessen,
dass das Phänomen vielgestaltig ist und die südlichen Länder wegen
der in vielen Staaten und Regionen herrschenden Konflikte einen
wesentlich höheren Tribut bezahlen. Die reichen Länder sind daher
aufgerufen, den Ländern zu helfen, die, obwohl sie bereits von Armut
und Elend geplagt sind, eine erhebliche Anzahl von Flüchtlingen und
Vertriebenen aufnehmen müssen.

Kontakt:

Brigitte Hauser-Süess
Informationsdienst BFF
Tel. +41 31 325 93 50
Dominique Boillat
Informationsdienst BFF
Tel. +41 31 325 98 80.

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