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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -Direktoren

Bern (ots)

Medienorientierung vom 12. April 2002 über die Frühjahresversammlung
KKJPD vom 11. April 2002
An der Frühjahresversammlung der KKJPD unter Leitung
von Herrn Regierungsrat Jörg Schild, BS, sowie im Beisein von Frau
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und teilweise auch von Herrn
Bundesrat Samuel Schmid wurde u.a. über zwei Punkte orientiert resp.
Beschluss gefasst, die von besonderem öffentlichem Interesse sein
dürften.  Es handelt sich dabei um die Projekte Polizei XXI und
Passagier 2.  Das Projekt Polizei XXI hat die Verstärkung der
Zusammenarbeit unter den kantonalen Polizeikorps zum Ziel, um den
heutigen Anforderungen noch besser genügen zu können. Ziel von
Passagier 2 ist die Regelung des zwangsweisen Wegweisungsvollzugs auf
dem Luftweg.
Zum Projekt Polizei XXI
Das Projekt Polizei XXI wurde auf der Grundlage von Vorarbeiten
der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS
von den kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren
zur gleichen Zeit wie das USIS-Projekt aufgenommen; Polizei XXI soll
in erster Linie Antworten über die Art und Weise geben, wie
inskünftig die kantonalen Polizeikräfte (verstärkt) zusammenarbeiten
könnten. Die Ergebnisse der Studie fliessen laufend in das Projekt
USIS ein und gestatten so eine optimale Abstimmung der Bundesaufgaben
im Sicherheitsbereich mit den Aufgaben der Kantone.
Nach vorgängiger Aufnahme des Ist-Zustandes und der Entwicklung
von Strategien für die Zukunft konnte Ende des vergangenen Jahres ein
Schlussbericht vorgelegt werden, der Wege für die engere
Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps untereinander aufzeigt.
Ausgehend von einer fortbestehenden Zuständigkeit der Kantone für
die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schlägt
der Schlussbericht eine regional zusammengefasste Wahrnehmung von
Aufgaben vor, die allen Kantonen gemeinsam sind.
Das Projekt Polizei XXI hat insgesamt neun sog. strategische
Geschäftsfelder definiert, die das „Kerngeschäft" der polizeilichen
Arbeit ausmachen. Von diesen neun Geschäftsfeldern bieten sich am
ehesten die Bereiche der Prävention, des Strassenverkehrs, der
Spezialeinsätze und der Ermittlungen für eine Regionalisierung an,
wobei ein definitiver Entscheid über den Einbezug des einen oder
anderen Geschäftsfeldes noch vorbehalten bleibt. Die übrigen
Geschäftsfelder verbleiben dagegen in der ausschliesslichen
Zuständigkeit eines jeden Kantons, diese Aufgaben werden also nicht
gemeinsam und regional wahrgenommen. Es geht dabei insbesondere um
die folgenden Geschäftsfelder:
  • Strategisches Geschäftsfeld Voisin: bildet in Agglomerationen mit besonderer Gefährdung die Verbindung zur Bevölkerung mit den Schwerpunkten Verhinderung krimineller Aktivität und Vermittlung.
  • Strategisches Geschäftsfeld Grundversorgung: beinhaltet die flächendeckende, polizei-liche Grundversorgung mit den Themen Alltagskriminalität, Verkehr und Sicherheit.
  • Strategisches Geschäftsfeld Dienstleistungen: Aufgaben, welche die Polizeien im Auftrag Dritter mit oder ohne Entschädigung erbringen.
Die Trägerschaft für die zu regionalisierenden Aufgaben sollen die
bestehenden vier schweizerischen Polizeikonkordate übernehmen, wobei
deren geografische Veränderung vorbehalten bleibt.
Der Schlussbericht schlägt vor, ein bestehendes Polizeikonkordat
als Pilotkonkordat zu bestimmen. Das Konkordat der Zentralschweiz hat
sich dieser Aufgabe gegenüber offen erklärt, seine definitive
Zustimmung aber von der vorgängigen Klärung gewisser
Rahmenbedingungen abhängig gemacht. In diesem Sinn hat auch der
Vorstand KKJPD entschieden.
Die Plenarversammlung nahm gestern in zustimmendem Sinn von diesen
Beschlüssen Kenntnis, hatte selbst aber keine Entscheidungen zu
fällen, da die strategische Führung des Projekts dem Vorstand
übertragen ist.
Zum Projekt Passagier 2
In der Asyl- und Ausländerpolitik wird immer wieder konsequentes
Handeln von Bund und Kantonen gefordert. Dies gilt insbesondere für
die Durchsetzung des Vollzugs von Wegweisungen.
Im Dezember 1997 hatten die KKJPD und das EJPD beschlossen, die
schweizerische Praxis im Wegweisungsvollzug zu analysieren und einer
paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt,
konkrete Massnahmen für eine effizientere Zusammenarbeit im
Vollzugsbereich zwischen Bund und Kantonen auszuarbeiten. In der
Zwischenzeit sind zahlreiche Verbesserungen realisiert worden:
  • Der Bund engagiert sich bei der Beschaffung von Reisedokumenten und ist zentrale Ansprechstelle für die ausländischen Behörden
  • Auf dem Flughafen in Zürich-Kloten hat der Bund gemeinsam mit dem EDA und der Flughafenpolizei des Kantons Zürich die Dienststelle swissREPAT eröffnet, welche im Auftrag der Kantone sowohl die freiwillige Rückkehr als auch die Rückführungen organisiert
  • Die Kantone haben ihrerseits ihre interne Organisation angepasst, die Ausbildung intensiviert und spezialisierte Koordinatoren für alle Vollzugsfragen eingesetzt
Die wohl schwierigste und belastendste Aufgabe beim
Wegweisungsvollzug ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht mit
polizeilichen Zwangsmitteln. Im Jahr 2001 reisten 8'500 weggewiesene
Personen über den Flughafen Zürich-Kloten in ihre Heimatländer
zurück. Davon mussten lediglich 99 Personen (1,15 %) mit
Polizeibegleitung repatriiert werden. Bei diesen begleiteten
Rückführungen stellen sich allerdings komplexe rechtliche,
organisatorische und finanzielle Fragen, welche in der Vergangenheit
immer wieder Gegenstand von zum Teil heftigen Kontroversen (und auch
internationaler Kritik) waren.
Im Schlussbericht zum Projekt „Passagier 2" werden insbesondere
ein Ausbildungs-, Betriebs- und Finanzierungskonzept sowie
Vorschriften über den zwangsweisen Wegweisungsvollzug auf dem Luftweg
präsentiert. Die Plenarversammlung stimmte sowohl den unterbreiteten
Konzepten wie auch den Vorschriften über den zwangsweisen Weg-
weisungsvollzug auf dem Luftweg einstimmig zu. Die in diesen
Vorschriften geregelten Zwangsmassnahmen und -mittel betreffen ohne
Zweifel einen sehr heiklen Bereich, weshalb eine Steuergruppe die
Umsetzung zu koordinieren und zu überwachen haben wird. Die
Vorschriften gelten vorerst im Sinn von Empfehlungen an die Kantone.
Unsere Konferenz hat beschlossen, den Bund einzuladen, auf seiner
Ebene eine explizite Rechtsgrundlage zu schaffen, ohne dass damit
eine Verschiebung von Zuständigkeiten von den Kantonen hin zum Bund
verbunden ist.
Weiteres Grundlagenmaterial finden Sie ab 12. April 12.00 Uhr auf
dem Internet unter der Adresse www.bff.admin.ch

Kontakt:

Regierungsrat Jörg Schild
Präsident KKJPD zu generellen Fragen
Tel. +41/61/267'61'30

Regierungsrat Hanspeter Uster (ZG) zu Polizei XXI
Tel. +41/41/728'50'21

Direktor Jean-Daniel Gerber, BFF, zu Passagier 2
Tel. +41/31/325'92'42

Herr Heinz Brand
Vorsteher Amt für Polizeiwesen Graubünden, zu Passagier 2
Tel. +41/81/257'25'21

Generalsekretariat KKJPD zu generellen Fragen
Tel. +41/31/318'15'05

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