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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Presserohstoff: Prioritäten des BFF für eine gerechte und effiziente Behandlung von Asylsuchenden aus Afrika

Bern (ots)

1. Das BFF setzt Massnahmen um, welche es erlauben,
Aussagen über die Wahrscheinlichkeit der von den Asylsuchenden 
während ihres Aufenthalts in den Empfangsstellen gemachten Angaben 
zu Identität und Herkunft zu machen. 2. Die neuen 
Asylverfahrenssektionen in den Empfangsstellen (seit August 2002, 
Projekt DUO) behandeln Gesuche aus Angola, der DR Kongo, Nigeria, 
Sierra Leone und Guinea prioritär. 3. Die Bundes- und 
Kantonsbehörden vollziehen prioritär Wegweisungen nach Afrika, 
welche von der Justiz verurteilte Personen oder Personen mit 
asozialem Verhalten betreffen. Wenn erforderlich, werden diese 
Wegweisungen mittels Sonderflügen (für den Zweck gecharterte 
Flugzeuge) vollzogen. 4. Abschluss der laufenden oder in 
Vorbereitung befindlichen bilateralen Verhandlungen mit für die 
Asylpolitik der Schweiz bedeutenden afrikanischen Ländern, zwecks 
Unterzeichnung und Umsetzung einiger Rückübernahme- oder 
Durchbeförderungsabkommen (namentlich mit: Nigeria, Elfenbeinküste, 
Ghana, Senegal, Angola). 5. Umsetzung von Programmen zur 
freiwilligen Rückkehr nach Angola und der DR Kongo, in 
Zusammenarbeit mit unseren üblichen Partnern. 6. Um den 
Wegweisungsvollzug, die korrekte Anwendung der Rückübernahme- und 
Transitabkommen sowie die Realisierung von freiwilligen 
Rückkehrhilfeprogrammen sicherstellen zu können, schickt das BFF 
Migrationsattachés in die Hauptstädte der betreffenden afrikanischen 
Staaten. Dieser Massnahme hat das Eidg. Departement für auswärtige 
Angelegenheiten (EDA) bereits zugestimmt. 7. Asylsuchende 
afrikanischer Herkunft werden nach ihrer mutmasslichen regionalen 
Herkunft unterschieden, damit ihre Verteilung auf die Kantone 
ausgewogen und gerecht erfolgt. Es gibt folgende geographische 
Unterscheidungen: Nordwestafrika; Zentralafrika (insbesondere Angola 
und die DR Kongo); Horn von Afrika; Golf von Guinea (insbesondere 
Nigeria und Kamerun) und die anderen Regionen. 8. Intensivierung der 
Koordination mit dem Bundesamt für Polizei (BAP) zur aktiven 
Bekämpfung des organisierten Verbrechens, welches die afrikanische 
Migration und Asylgesuche benutzt. Aktive Mitwirkung des BFF an den 
Aktivitäten der Fachabteilung des BAP, die mit der Bekämpfung des 
Menschenhandels und -schmuggels beauftragt ist.
9. Einsatz von unabhängigen, BFF-externen Vertrauenspersonen in den 
Empfangsstellen zur Unterstützung von nicht begleiteten 
minderjährigen Asylsuchenden, damit die Asylverfahren für alle 
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller bereits in den ersten Tagen des 
Aufenthalts in der Schweiz beginnen können. 10. Prüfen der 
Möglichkeiten, wie die Schweiz im Rahmen der bilateralen 
Verhandlungen mit der Europäischen Union über Sicherheit und 
Migration (sogenannte Schengen-Dublin-Verhandlungen) an den 
Vorteilen der Verhandlungen der EU mit den afrikanischen Ländern 
teilhaben kann. 11. Erweiterung der Aus- und 
Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden des BFF und des 
BFA zu Themen betreffend die Besonderheiten und Verschiedenheiten 
der Migration von Personen afrikanischen Ursprungs.

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