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EJPD: Teilrevision des Patentgesetzes: Fragestellungen vertieft analysieren

(ots)

Bern, 29.11.2002. Der Bundesrat nahm an seiner heutigen Sitzung den Bericht des EJPD über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfah-rens zur Teilrevision des Patentgesetzes zur Kenntnis. Die Stellung- nahmen zeigen, dass der Diskussion des Kernstücks der Vorlage - der Patentierung biotechnologischer Erfindungen - sinnvollerweise noch mehr Zeit einzuräumen ist. Der Bundesrat beauftragte deshalb das EJPD, vor Ausarbeitung der Gesetzesbotschaft gewisse Frage- stellungen noch ausführlicher abzuklären.

Mit einer breit angelegten Vernehmlassung zur Revision des Patentge- 
setzes lancierte der Bundesrat zu Beginn dieses Jahres eine breite 
öffentliche Diskussion über die umstrittene Frage der Patentierung 
biotechnologischer Erfindungen. Die eingegangenen Stellungnahmen 
erlauben einen guten Überblick über die verschiedenen Meinungen und 
Positionen. Damit besteht eine Grundlage für eine Versachlichung der 
Diskussion, was für eine befriedigende Regelung der Materie mit 
Blick auf ihre grosse wirt-schaftliche, ethische und soziale 
Bedeutung für die Schweiz unabdingbar ist.
Das Vernehmlassungsergebnis zeigt allerdings, dass die öffentliche 
Diskussion aufgrund der hohen Technizität und Komplexität der 
Thematik mehr Zeit braucht. Immer noch bestehen viele 
Missverständnisse über die Funktionsweise und Zielsetzung des 
Patentsystems. So zeigen zum Beispiel die vorgebrachten umwelt- und 
sicherheitspolitischen Einwände gegen die Biotechnologie, dass noch 
zu wenig bekannt ist, dass Patente keinen Persilschein zur Nutzung 
der patentierten Technologie darstellen. Der Schutz von Mensch, Tier 
und Umwelt vor Risiken der Nutzung der modernen Biotechnologie lässt 
sich somit nicht durch das Patentrecht verwirklichen.
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, den begonnenen Dialog 
fortzu- setzen. Er beauftragt deshalb das EJPD, auf der Grundlage 
der eingegan-genen Stellungnahmen vor Ausarbeitung einer 
Gesetzesbotschaft gewisse Fragestellungen noch vertiefter zu 
analysieren und zur Diskussion zu stellen. Diese Arbeiten sollen in 
der zweiten Hälfte des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Sofern 
nötig, soll sodann eine zweite öffentliche Vernehmlassung 
durchgeführt werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieses 
Vorgehen am besten den in der Vernehmlassung gemachten Bemerkungen 
Rechnung trägt; es erlaubt die Fortführung der Diskussion ohne das 
Ziel der Anpassung des Patentgesetzes an die jüngsten Entwicklungen 
in der modernen Technologie aus den Augen zu verlieren. Die 
Ratifizierung von drei internationalen Übereinkommen im Patentwesen 
sowie die Anpassung des Patentgesetzes an das neue Designgesetz 
wurden als weitere Anliegen der Revision in der Vernehmlassung 
positiv aufgenommen.
Weitere Auskünfte:
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor, Tel. 031 322 48 02
Lukas Bühler, Tel. 031 323 07 08

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