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EJPD: Anpassung der Bundesentschädigung für interkantonale Polizeieinsätze Bund übernimmt Regelung der Kantone

Bern (ots)

26.11.03. Bund und Kantone entschädigen interkantonale
Polizeieinsätze künftig nach demselben Ansatz. Der Bundesrat hat in 
seiner heutigen Sitzung entschieden, sich dem Abgeltungsmodell der 
Kantone anzuschliessen. Die nötige Änderung in der «Verordnung über 
die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren 
Sicherheit» wird auf den 1. Dezember 2003 in Kraft gesetzt.
Für die Entschädigung der Leistungen bei interkantonalen 
Polizeieinsätzen (IKAPOL-Einsätzen) haben Bund und Kantone bislang 
unterschiedliche Ansätze gekannt. Die Kantone verrechneten bei 
Einsätzen zu Gunsten eines anderen Kantons untereinander 400 Franken 
für einen Arbeitstag von acht Stunden. Der Bund seinerseits bezahlte 
bei Einsätzen zu seinen Gunsten 400 Franken als Pauschale für einen 
ganzen Tag.
Um eine einheitliche Lösung zu schaffen, übernimmt der Bund nun die 
Regelung, die unter den Kantonen gilt: Bei interkantonalen 
Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes wird den Kantonen neu die 
geleistete Arbeitszeit nach einem Ansatz von 400 Franken pro 
eingesetzte Person für je acht Stunden vergütet. Spesen werden 
separat entschädigt. Gegenüber der bisherigen Regelung ist für 
künftige IKAPOL-Einsätze mit Mehrkosten von rund einem Drittel zu 
rechnen. Die neue Regelung findet bereits im Rahmen des Weltgipfels 
über die Informationsgesellschaft (WSIS) vom kommenden Dezember in 
Genf Anwendung.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Bundesamt für Polizei, Tel. 031  324 13 91

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