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EJPD: Flüchtlingshelfer werden rehabilitiert Bundesrat setzt neues Gesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft

Bern (ots)

28.11.2003. Die Strafurteile gegen Personen, die zur
Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht 
verholfen haben, werden aufgehoben. Zudem werden die 
Flüchtlingshelfer rehabilitiert. Der Bundesrat setzt das 
Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen 
Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus auf den 1. Januar 
2004 in Kraft.
Das auf einen parlamentarischen Vorstoss zurückgehende Gesetz 
bezweckt, Strafurteile gegen Flüchtlingshelfer aufzuheben, deren 
Verhängung heute als schwerwiegende Verletzung der Gerechtigkeit 
empfunden wird. Als Flüchtlingshelfer gelten Personen, die 
verurteilt worden sind, weil sie verfolgten Menschen zur Zeit des 
Nationalsozialismus zur Flucht verhalfen oder Flüchtlinge 
beherbergten, ohne sie den Behörden zu melden.
Das Gesetz sieht einen doppelten Mechanismus vor: Einerseits hebt es 
sämtliche rechtskräftigen Strafurteile der Militärjustiz sowie 
ziviler Strafgerichte des Bundes und der Kantone gegen 
Flüchtlingshelfer generell auf. Zudem rehabilitiert es alle 
Flüchtlingshelfer. Andererseits stellt die Begnadigungskommission 
der Bundesversammlung als Rehabilitierungskommission auf Gesuch hin 
oder von Amtes wegen fest, ob in einem Einzelfall der generelle 
Aufhebungsbeschluss ein bestimmtes Strafurteil erfasst. Die 
Aufhebung von Strafurteilen begründet keinen Anspruch auf 
Schadenersatz oder Genugtuung.
Die verurteilten Personen, deren Angehörige oder Organisationen, die 
sich dem Schutz der Menschenrechte oder der Aufarbeitung der 
schweizerischen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus widmen, 
können ab dem 1. Januar 2004 Gesuche an die 
Rehabilitierungskommission richten. Dem Gesuch um Feststellung, dass 
ein bestimmtes Strafurteil im Sinne des Gesetzes aufgehoben ist, 
sind das Urteil oder Hinweise auf den Fundort beizulegen. Die 
Kommission leitet die Gesuche an das Bundesamt für Justiz (BJ) 
weiter, das die Entscheidungsgrundlagen für die Kommission 
erarbeitet.
Weitere Informationen sind auf der Website des BJ (www.bj.admin.ch) 
unter der Rubrik „Rechtsetzungsprojekte“ / Stichwort 
„Rehabilitierung“ abrufbar.
Weitere Auskünfte:
Eduard Achermann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 47 82

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