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EJPD: Transparentere Vergütung an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung EJPD schickt OR-Revision in die Vernehmlassung

Bern (ots)

05.12.2003. Durch die Offenlegung von Vergütungen und
Beteiligungen der Mitglieder von Verwaltungsräten und der 
Geschäftsleitung soll mehr Transparenz geschaffen werden. Der 
Bundesrat hat am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement 
(EJPD) ermächtigt, eine entsprechende Vorlage bis Ende Februar 2004 
in die Vernehmlassung zu schicken. Das geltende Aktienrecht regelt 
die Frage der Transparenz von Vergütungen und Beteiligungen von 
Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung nicht. Der 
Verwaltungsrat bestimmt heute in der Regel selber über die 
Entschädigung seiner Mitglieder. Dies kann zu Interessenkonflikten 
führen, da die Verwaltungsratsmitglieder zugleich sich selber, aber 
auch die Gesellschaft als ihre Gegenseite vertreten.
Vergütungen und Beteiligungen werden genannt
Mit neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) soll vorerst bei 
Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien mehr Transparenz 
geschaffen werden. Offen zu legen sind Vergütungen, welche die 
Gesellschaft an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der 
Gesellschaft ausgerichtet hat, sowie die Beteiligungen, welche diese 
Personen an der Gesellschaft halten. Anzugeben sind der Gesamtbetrag 
der Vergütungen, die individuellen Bezüge der einzelnen 
Verwaltungsratsmitglieder und der höchste auf ein Mitglied der 
Geschäftsleitung entfallende Betrag unter Namensnennung. Anzugeben 
sind ferner die Beteiligungen an der Gesellschaft für jedes einzelne 
Mitglied des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Insbesondere 
die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten damit eine bessere 
Einsicht.
Diese Revision des OR entspricht einem wichtigen politischen und 
wirtschaftlichen Anliegen und trägt zu einem guten Funktionieren des 
Kapitalmarktes bei. Auch in zahlreichen anderen Staaten, in der 
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
(OECD) und in der Europäischen Union (EU) gibt es Bestrebungen, die 
Transparenz zu verbessern.
Transparenz als Teilaspekt von Corporate Covernance
Die Transparenz bezüglich der Vergütungen und Beteiligungen für 
Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ist ein 
Teilaspekt von Corporate Governance. Darunter ist die Gesamtheit der 
Grundsätze zu verstehen, welche die Leitung und die Überwachung 
eines Unternehmens betreffen. Mit Corporate Governance soll ein 
effizientes System von „checks and balances“ den Kräfteausgleich in 
einer Aktiengesellschaft garantieren.
Weitere Auskünfte:
Adrian Rapp, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 96 oder 
031 322 41 97

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