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EJPD: Alterslimiten sind nicht angebracht Bundesrat verabschiedet Bericht über Seniorendiskriminierung

Bern (ots)

21.04.2004. Der Bundesrat erachtet Altersschranken für
Mitglieder der Exekutive und Legislative als untauglich und 
verfassungsrechtlich fragwürdig. Dies hält er in seinem am Mittwoch 
verabschiedeten Bericht über Seniorendiskriminierung fest.
Anlass für den Bericht des Bundesrates war die Motion von 
Nationalrätin Christine Egerszegi-Obrist, welche durch die 
Diskussion über die (inzwischen wieder abgeschaffte) generelle 
Alterslimite von 70 Jahren in der Gemeinde Madiswil (BE) ausgelöst 
worden ist. Wie die in ein Postulat umgewandelte Motion verlangt, 
führte das Bundesamt für Justiz eine Umfrage über Altersschranken in 
den Kantonen und Gemeinden durch.
Die Umfrage ergab unter anderem, dass vier Kantone ein Höchstalter 
von 65 Jahren für die Wählbarkeit in die Kantonsregierung bzw. eine 
Alterslimite von 65 Jahren für das Ausscheiden aus dem Amt kennen. 
Nur ein Kanton beachtet in der Praxis ein Höchstalter und eine 
Alterslimite von 65 für das kantonale Parlament. In Gemeinden von 
drei Kantonen gilt für hauptamtliche Mitglieder der kommunalen 
Exekutive (Gemeinderat) ein Höchstalter und eine Alterslimite 
zwischen 64 und 74 Jahren. In 17 Kantonen gibt es zudem eine 
Alterslimite zwischen 64 und 75 Jahren für aussenparlamentarische 
Kommissionen.
Unnötig und untauglich Aus gesellschafts- und rechtspolitischer 
Sicht erweisen sich Altersschranken als unnötig und untauglich, ist 
doch die Lebenserwartung seit 1880 von 42 Jahren auf heute 80 Jahre 
gestiegen, wie der Bundesrat in seinem Bericht festhält. Das 
schweizerische Milizsystem lebt von der Bereitschaft aller, Aufgaben 
für das Gemeinwesen zu übernehmen. Die berufliche Belastung ist oft 
ein Grund, weshalb keine gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Dieser 
fällt bei Pensionierten weg, doch gerade Altersschranken verwehren 
ihnen, sich im Milizsystem einzusetzen.
Der Bundesrat erachtet daher Altersschranken generell als 
untaugliches Auswahlkriterium. Er empfiehlt Kantonen und Gemeinden, 
darauf zu verzichten.
Weitere Auskünfte:
Monique Cossali, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 89

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