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EJPD: Die Revision des Lotteriegesetzes wird vorläufig sistiert

Bern (ots)

19.05.2004. Der Bundesrat hat entschieden, die
laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und 
gewerbsmässigen Wetten vorläufig zu sistieren. Er geht damit auf den 
Vorschlag der Fachdirektorenkonferenz „Lotteriegesetzrevision“ ein, 
welche die gegenwärtigen Missstände im Lotterie- und Wettbereich 
selbst beheben will.
Die Kantone haben vorgeschlagen, auf freiwilliger Basis mit einer 
interkantonalen Vereinbarung die heute bestehenden Mängel im 
Lotteriewesen zu beheben. Konkret sollen das Bewilligungsverfahren 
und die Aufsicht von Grosslotterien zentralisiert werden, die 
Transparenz und Gewaltenteilung verbessert und die Suchtbekämpfung 
und –prävention verstärkt werden. Die Fachdirektorenkonferenz 
sichert dem Bund zu, dass ein entsprechender Entwurf an der 
Fachdirektorenkonferenz im Januar 2005 verabschiedet und die 
Vereinbarung am 1. Januar 2006 in Kraft treten wird. Im Gegenzug 
sistiert der Bundesrat die Revision des Lotteriegesetzes.
Der Bundesrat hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) 
gleichzeitig beauftragt, zu überprüfen, ob die von der 
Fachdirektorenkonferenz gesteckten Ziele innerhalb des zugesicherten 
Zeitrahmens erreicht werden können und ob die ergriffenen Massnahmen 
genügen.
Im Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, die Klärung der 
Abgrenzung zwischen dem Lotterie- und dem Spielbankengesetz, die vor 
allem für die Lotteriespielautomaten („Tactilo“ und „Touchlot“) von 
Bedeutung ist, in erster Linie den Gerichten zu überlassen.
Weitere Auskünfte: 
Vizedirektor Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 02

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