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EJPD: Revisionspflicht umfassend neu regeln Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern (ots)

23.06.2004. Der Bundesrat will eine qualitativ
einwandfreie Revision der Jahresrechnungen von Unternehmen 
gewährleisten. Er hat am Mittwoch die Botschaft zu einer Änderung 
des Obligationenrechts (OR) und zum Bundesgesetz über die Zulassung 
und Beaufsichtigung der Revisoren verabschiedet.
Mit einer Änderung des OR und einem neuen Bundesgesetz über die 
Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren will 
der Bundesrat die geltenden Vorschriften zur Revision verbessern und 
für sämtliche Rechtsformen des Privatrechts ein einfaches und 
ausgewogenes Konzept der Revision schaffen.
Verschärfte Vorschriften für Revisionsstellen von Grossunternehmen
Die Botschaft präzisiert die Aufgaben der Revisionsstellen von 
Publikumsgesellschaften und anderen wirtschaftlich bedeutenden 
Unternehmen. In der Vorlage werden neu die fachlichen 
Voraussetzungen an die Revisorinnen und Revisoren konkretisiert. Die 
Unabhängigkeit der Revisionsstelle wird eingehend geregelt und 
verschärft, um Interessenkonflikte zu verhindern. Diese Neuregelung 
stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer guten 
Unternehmenskontrolle (Corporate Governance) dar.
Erleichterungen für KMU
Der Entwurf verlangt für KMU lediglich eine eingeschränkte Revision. 
Diese muss zwar von einer staatlich zugelassenen Fachperson 
durchgeführt werden, für die aber weniger hohe Anforderungen an die 
fachliche Erfahrung gelten als im Falle der ordentlichen Revision 
von grösseren Gesellschaften. Kleinunternehmen mit maximal 10 
Vollzeitstellen können unter gewissen Bedingungen ganz auf eine 
Revision verzichten.
Staatliche Aufsicht für mehr Objektivität
Der Entwurf zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung 
der Revisoren sieht ferner die Schaffung einer staatlichen 
Aufsichtsbehörde vor, die mit einem Zulassungssystem sicherstellt, 
dass Revisionsdienstleistungen nur von genügend qualifizierten 
Fachpersonen erbracht werden. Die Revisionsstellen von 
Publikumsgesellschaften werden zudem einer griffigen Aufsicht durch 
dieselbe Behörde unterstellt.
Im Einklang mit den internationalen Entwicklungen
Die US-Revisionsaufsichtsbehörde (Public Company Accounting 
Oversight Board - PCAOB) beaufsichtigt unter anderem auch Schweizer 
Revisionsunternehmen, die Gesellschaften prüfen, welche in den USA 
börsenkotiert sind. Die Einführung einer staatlichen 
Aufsichtsbehörde in der Schweiz soll für die betroffenen 
Revisionsunternehmen erhebliche Erleichterungen bei der 
Registrierung im Ausland sowie bei der Inspektion durch ausländische 
Aufsichtsbehörden ermöglichen. Die vorgeschlagene Lösung basiert auf 
einer grundsätzlichen Einigung zwischen den USA und der EU; die 
Europäische Kommission hat im März 2004 angekündigt, ein ähnliches 
Aufsichtssystem wie die USA und die Schweiz einzuführen.
Weitere Auskünfte:
Reto Sanwald, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 96

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