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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Treffen von Bundesrat Christoph Blocher mit Strafanstaltsdirektoren

Bern (ots)

08.12.2004. Bundesrat Christoph Blocher hat kürzlich
die Direktorinnen und Direktoren von geschlossenen Gefängnissen der 
Schweiz auf deren Wunsch hin getroffen. Diese äusserten sich besorgt 
über die aktuelle Situation in den Gefängnissen und warnten 
insbesondere vor den Folgen der Änderungen des Strafgesetzbuches. 
Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und 
Polizeidepartements (EJPD) hat den Verantwortlichen zugesichert, 
dass ihre Anliegen entweder bei der Ausführungsverordnung zum neuen 
Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches berücksichtigt werden oder 
durch die Gesetzgebung.
Am Treffen mit Bundesrat Blocher nahmen die Direktorinnen und 
Direktoren der geschlossenen Gefängnisse, sowie je ein Direktor 
einer halboffenen Anstalt und eines Massnahmenzentrums (unter 
anderem mit Verwahrungsvollzug) teil. Sie hatten diese Unterredung 
verlangt, weil sie besorgt sind über die Situation in den 
geschlossenen Gefängnissen der Schweiz und insbesondere über die 
Entwicklung, die bevorsteht, wenn der allgemeine Teil des 
Strafgesetzbuches in Jahr 2006 in Kraft tritt.
Bundesrat Blocher nimmt die Sorgen Ernst und hat zugesichert, 
dass er sich einsetzen wird, dass im Bereiche der 
Ausführungsverordnung des Strafgesetzbuches eine Regelung für die 
anstehenden Probleme gefunden wird.
Grosse Probleme bereitet der hohe Ausländeranteil. In 
geschlossenen Strafanstalten sind bis zu 80 Prozent der Insassen 
Ausländer. Einer der Direktoren schilderte die Situation 
folgendermassen: von 180 Insassen sind 90 Prozent Ausländer. Sie 
stammen aus 62 Nationen. Ungefähr 20 Prozent sind Analphabeten.
Die Direktoren beklagen vor diesem Hintergrund insbesondere die 
völlig ungenügenden Urlaubsregelungen im neuen Strafgesetzbuch. 
Häftlinge, gegen die eine Aus- oder Wegweisungsverfügung vorliegt, 
sowie Kriminaltouristen und abgewiesene Asylbewerber sollen keinen 
Rechtsanspruch auf Hafturlaub haben. Auch ein Anspruch dieser 
Häftlinge auf das Arbeits- und Wohnexternat sei verfehlt. Denn 
Massnahmen, die eine schrittweise Wiedereingliederung in die 
Gesellschaft zum Ziel haben, sollen nicht auf Häftlinge angewendet 
werden, die nach der Strafverbüssung die Schweiz verlassen müssen.
Die Gefängnisbehörden beklagen, dass die Landesverweisung als 
Nebenstrafe wegfällt und nur noch durch die Ausländerbehörde verfügt 
werden soll. Schliesslich betrachten sie den Sanktionskatalog als 
ungenügend, weil namentlich die Busse als Disziplinarsanktion nicht 
vorgesehen wurde.
Weitere Auskünfte:
Heinz Sutter, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 41 04

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