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EJPD: Die Netzwerkkriminalität verstärkt bekämpfen EJPD schickt zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung

Bern (ots)

10.12.2004. Der Bundesrat will sich bei der Bekämpfung
von Straftaten mittels elektronischer Kommunikationsnetze 
(Netzwerkkriminalität) verstärkt engagieren. An seiner heutigen 
Sitzung hat der Bundesrat zwei neue Gesetzesentwürfe zur 
Vernehmlassung verabschiedet. Einerseits soll die strafrechtliche 
Verantwortlichkeit der Provider für illegale Inhalte im Internet 
speziell geregelt werden. Andererseits werden neue 
Ermittlungsmöglichkeiten des Bundes vorgeschlagen.
Der eine Gesetzesentwurf regelt die Verantwortlichkeit der Provider 
für illegale Inhalte im Internet. Wie schon nach geltendem Recht ist 
der Content-Provider (Inhaltsanbieter) als Autor für die von ihm 
ausgehenden illegalen Inhalte in jedem Fall strafbar. Der 
Hosting-Provider, der dem Inhaltsanbieter einen Speicherplatz im 
Netz zur Verfügung stellt, macht sich als Mittäter, Anstifter oder 
Gehilfe strafbar, wenn er vorsätzlich illegale Informationen auf 
seinen Rechner aufschalten lässt. Erfährt der Hosting-Provider im 
Nachhinein von illegalen Inhalten, dann macht er sich neu strafbar, 
wenn er die Nutzung dieser Informationen nicht verhindert oder 
entsprechende Hinweise nicht an die Strafverfolgungsbehörde 
weiterleitet.
Der Access-Provider (Zugangsvermittler) kann ebenfalls als Mittäter, 
Anstifter oder Gehilfe zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er sich 
aktiv an den strafbaren Handlungen des Content- Providers beteiligt. 
Beschränkt er sich aber auf die rein automatisierte 
Zugangsvermittlung soll er straflos bleiben.
Diese Vorschläge sind das Ergebnis der zweijährigen Arbeiten der vom 
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Jahre 2001 
eingesetzten Expertenkommission „Netzwerkkriminalität“.
Effiziente Strafverfolgung
Der zweite Gesetzesentwurf soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und 
Kantonen bei der Strafverfolgung von Netzwerkdelikten verbessern. Es 
geht dabei um Fälle, in denen noch nicht bezeichnet werden kann, 
welcher Kanton oder welche Kantone für die Strafverfolgung zuständig 
sind, weil die mutmasslichen Täter noch nicht identifiziert sind. Um 
eine rasche und effiziente Verfolgung solcher Delikte zu 
gewährleisten, sollen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei 
bereits erste, dringend notwendige Ermittlungen durchführen können. 
Zudem soll die Bundeskriminalpolizei ein ausdrückliches 
Weisungsrecht an die Kantone erhalten, um die Durchführung der 
Verfahren koordinieren zu können.
Diese Neuregelung der Kompetenzen der Bundesbehörden beruht auf 
Vorschlägen der im Jahre 2002 vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe 
„Genesis“.
Weitere Auskünfte:
Zur Verantwortlichkeit der Provider: Bernardo Stadelmann, 
Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, Tel. 031/ 322 41 33
Zur Strafverfolgung von Netzwerkdelikten: Danièle Bersier, fedpol,
Tel. 031 / 323 13 10

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