Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon
Bern (ots)
16.12.04. Die Schweiz hat heute mit dem Libanon ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen; es handelt sich um die erste Vereinbarung dieser Art mit einem nichteuropäischen Staat des Mittelmeerraums. Das vom Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements unterzeichnete Abkommen regelt auch die Transitfrage.
Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, und General Jamil El Sayed, Generaldirektor der Sûreté Générale des Libanon, haben heute ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon unterzeichnet. Es ist das erste Mal, dass die Schweiz ein solches Abkommen mit einem nichteuropäischen Staat des Mittelmeerraums abschliesst. Dieser Vertrag beinhaltet die gleichen Grundsätze, wie sie in bereits abgeschlossenen Abkommen zwischen der Schweiz und anderen europäischen Staaten festgelegt wurden.
Das Abkommen sieht sowohl die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen beider Parteien als auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor, die ihren letzten rechtmässigen Aufenthalt in einem der Vertragsstaaten hatten oder dort als Flüchtlinge anerkannt wurden. Parallel dazu regelt das Abkommen im Zusammenhang mit der Rückschaffung von Drittstaatsangehörigen, die keine Aufenthaltsbewilligung besitzen, den Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei.
Bis heute hat die Schweiz 32 Rückübernahmeabkommen mit 35 Staaten abgeschlossen (vgl. beigefügte Liste). Es handelt sich dabei hauptsächlich um Rückübernahmeabkommen, die zum Teil mit Transitbestimmungen ergänzt sind.
Auskünfte
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF 031 325 93 50 Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF 031 325 98 80