Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Griffigere Massnahmen sollen innere Sicherheit stärken Zum Stand der laufenden Revisions-Arbeiten im EJPD
Bern (ots)
22.12.2004. Der Bundesrat will Gewalt an Sportveranstaltungen und das Verbreiten von Gewaltpropaganda mit neuen Massnahmen bekämpfen. Er hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu diesen Massnahmen Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. In einem weiteren Schritt wird das EJPD dem Bundesrat zudem eine Vernehmlassungsvorlage zur Verbesserung der präventiven Instrumente im Bereich der Terrorabwehr unterbreiten. Ausserdem soll das öffentliche Tragen von rassistischen Emblemen verboten werden.
Die Entwicklungen der letzten Monate und Jahre haben aufgezeigt, dass das gesetzliche Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung einzelner Formen der Gewalt und des Terrorismus nicht genügt und den aktuellen Bedrohungsformen angepasst werden muss. Auch im Parlament wurde in verschiedenen Verstössen auf diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht. Deshalb sollen nun Mittel und Möglichkeiten zur Wahrung der inneren Sicherheit gestärkt werden. Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird zurzeit die Revision der entsprechenden Rechtsgrundlagen vorangetrieben.
Die Revisionsarbeiten betreffen die folgenden drei Themenbereiche:
Das Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) soll in zwei Schritten revidiert werden. Bei der ersten Revision geht es um eine Verbesserung der Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (BWIS I). Die zweite Revision befasst sich mit der Stärkung der inneren Sicherheit durch Verbesserungen im Bereich des präventiven Staatsschutzes, namentlich zur Bekämpfung des Terrorismus (Revision BWIS II). Ausserdem soll mit einer Revision des Strafgesetzbuches eine zusätzliche Bestimmung zur Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: das Verbot von rassistischen Emblemen.
Der erste und der dritte dieser drei Themenbereiche waren bisher in einem Vorentwurf zusammengefasst, der bei den Kantonen und Parteien in der Vernehmlassung war. Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme über die Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, diesen Vorentwurf in zwei Vorlagen aufzuteilen, um die jeweils eigenständigen Ziele der Revision besser zu wahren.
Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Die erste Vorlage mit dem Titel Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen soll eine Bestimmung gegen Gewaltpropaganda enthalten. Ausserdem soll die Rechtsgrundlage für die nationale Hooligandatenbank geschaffen werden. Diese Vorlage wird durch zusätzliche Massnahmen zur Sicherheit im Sport ergänzt werden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, einen ergänzenden Vorentwurf mit den zusätzlichen Massnahmen zu erarbeiten. Dieser soll im nächsten Jahr in die Vernehmlassung geschickt und anschliessend in den Gesetzesentwurf integriert werden.
Massnahmen gegen Rassismus Ein zweites Revisionsprojekt unter dem Titel «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» soll die Strafnorm gegen rassendiskriminierende Kennzeichen (Art. 261ter E-StGB), sowie den entsprechenden Artikel im Besonderen Teil des Militärstrafgesetzbuches (z. B. Art. 171 d MStG) enthalten. Der vorgeschlagene Tatbestand gegen rassendiskriminierende Vereinigungen (Art. 261quater E-StGB) soll aus der Vorlage gestrichen werden, da er nicht mehrheitsfähig ist. Die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll sich auf die Aufnahme des bestehenden Art. 261bis StGB (Rassendiskriminierung) in den Straftatenkatalog beschränken.
Massnahmen im Bereich des präventiven Staatsschutzes Neben den beiden erwähnten, neu fokussierten Revisionsprojekten wird im EJPD eine weitere Revision des BWIS vorbereitet. Dieses Revisionspaket unter dem Titel BWIS II hat die Stärkung der inneren Sicherheit durch Verbesserung der Prävention, namentlich zur Terrorismusabwehr zum Ziel. Das EJPD wird dem Bundesrat dazu im Jahr 2005 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
Weitere Auskünfte: Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 13 91
Zusatzinformationen zu den laufenden Gesetzgebungsprojekten zur Wahrung der inneren Sicherheit
Revisionsprojekt «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» Im Zentrum des Revisionsprojekts «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» steht die Schaffung einer bundesrechtlichen Rechtsgrundlage für den nationalen und internationalen Austausch von Informationen über Gewalttäter bei Sportveranstaltungen. Diese so genannte «Hooligan-Datenbank» wird insbesondere von Kantonen und Sportverbänden gefordert.
Im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 sollen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) zudem weitere ergänzende Massnahmen verankert werden, die der Bekämpfung der Gewalt bei Sportveranstaltungen dienen. Es geht dabei um vier Massnahmen, für die eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist: eine Meldeauflage für potenziell gewalttätige Hooligans ein Rayonverbot ein Ausreiseverbot einen präventiven, befristeten Polizeigewahrsam Diese Massnahmen sollen im Sinne einer Kaskade angewendet werden: Erst wenn die mildere Massnahme keine Wirkung zeigt, kann die nächst schärfere getroffen werden.
Die Massnahme der Meldeauflage würde es ermöglichen, einen Hooligan zu verpflichten, sich während einer Sportveranstaltung auf einer Polizeistelle zu melden. Damit würde seine Teilnahme an der Veranstaltung verhindert. Mit einem Rayonverbot könnte Personen der Zugang zu einem bestimmten, eng umschriebenen Gebiet rund um ein Stadion untersagt werden. Das Ausreiseverbot soll verhindern, dass Personen, die in der Schweiz wegen früherer Gewalttätigkeiten mit einem Stadionverbot belegt sind, an entsprechende Veranstaltungen im Ausland ausweichen. Bei konkreten Hinweisen auf bevorstehende Gewaltaktionen sollen Hooligans schliesslich für kurze Dauer von der Polizei in Gewahrsam genommen werden können. Revisionsprojekt «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» Das Revisionsprojekt unter dem Titel «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» sieht namentlich Änderungen des BWIS, des Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzbuches (MStG) sowie des Bundesgesetzes betreffend die Über-wachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor. Der Rassismus soll insbesondere mit einem neuen Straftatbestand «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» besser bekämpft werden.
Revisionspaket BWIS II: Terrorismusabwehr Das Revisionspaket BWIS II, das ebenfalls im EJPD bearbeitet wird, bezweckt eine Stärkung der Mittel zur Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage oder Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Um im Bereich des präventiven Staatsschutzes beispielsweise gegen mutmassliche Terrororganisationen vorgehen zu können, müssen die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und bearbeitung verbessert werden. Das geltende Recht lässt jedoch im Rahmen der Prävention beispielsweise den Zugang zu Fernmeldedaten und dem Postgeheimnis unterstehenden Informationen sowie Observationen im Privatbereich nicht zu.
Bei BWIS II handelt es sich um ein besonders anspruchsvolles Dossier, das zentrale Fragen aufwirft: Sicherheitsbedürfnis und persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Die Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Proliferation von Massenvernichtungswaffen können zwar grundsätzlich den Einsatz von Beschaffungsmitteln erfordern. Da solche Informationsbeschaffungsmassnahmen aber in schwerwiegender Weise in Grundrechte eingreifen können, müssen mit deren Einführung gleichzeitig auch griffige Kontrollmechanismen geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen ist zentraler Bestandteil des Revisionspakets BWIS II.
Weil der politischen Entscheidfindung vor diesem Hintergrund grosse Bedeutung beizumessen ist, wurden umfassende, breit abgestützte Abklärungen in die Wege geleitet. Der Bundesrat führte darüber im Oktober eine erste Diskussion und beauftragte das EJPD, ihm im Laufe des Jahres 2005 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.
Weitere Auskünfte: Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 13 91