Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Polizeiliche Informationssysteme sollen übersichtlicher werden Bundesrat will Polizei-Index schaffen
Bern (ots)
04.03.2005. Die Behörden, die berechtigt sind, auf die polizeilichen Informationssysteme in der Schweiz zuzugreifen, sollen die gesuchte Information künftig rascher und einfacher finden. Der Bundesrat will dazu einen so genannten Polizei-Index schaffen. Es handelt sich dabei um eine Art Inhaltsverzeichnis, das einen raschen Nachweis erlaubt, ob eine bestimmte Person in einem der Polizeisysteme verzeichnet ist.
Gleichzeitig möchte der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für die polizeilichen Datenbanken des Bundes in einem einzigen Gesetz zusammenfassen. Den Vorentwurf zu dem entsprechenden «Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI)» hat er heute in die Vernehmlassung geschickt.
Das BPI fasst die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen für drei polizeiliche Datenbanken zusammen, die auf Bundesebene betrieben werden: das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS), das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei (IPAS) und das automatisierte Fahndungssystem RIPOL (siehe Medienrohstoff).
Keine neuen Datenbanken
Bis auf den Polizei-Index werden mit dem BPI somit keine neuen Datenbanken eingeführt. Es werden lediglich die bestehenden Rechtsgrundlagen aktualisiert und übersichtlicher gestaltet. Das Gesetz regelt für jedes Informationssystem die Art der Daten und den Zweck, zu dem sie bearbeitet werden dürfen, die Grundsätze der Datenbearbeitung, die zugriffsberechtigten Behörden und das Recht von Privatpersonen auf Auskunft darüber, ob über sie Daten bearbeitet werden. Die Systeme JANUS und IPAS werden in einem so genannten «kriminalpolizeilichen Informationssystem-Verbund» zusammengefasst. Dies ermöglicht es unter Beibehaltung der bestehenden Datenkategorien die technischen Betriebskosten zu senken.
Effizientere Ermittlungen
Beim Nationalen Polizei-Index handelt es sich um ein neues Informationssystem. Er soll dazu beitragen, polizeiliche Ermittlungen einfacher, schneller und wirksamer zu gestalten und die Zusammenarbeit unter den schweizerischen Polizeibehörden sowie mit den ausländischen Behörden bei der Bekämpfung der Kriminalität zu verbessern.
Will eine schweizerische Polizeibehörde Auskünfte über eine Person einholen, muss sie heute alle anderen Polizeibehörden der Kantone und des Bundes gesondert anfragen. Über den vorgeschlagenen, neuen Polizei-Index soll sie mittels einer zentralen und automatisierten Abfrage klären können, über welche Person durch welche Behörde Daten bearbeitet werden. Der Index vereint zu diesem Zweck gemäss Vorentwurf die entsprechenden Informationen aus den erwähnten Systemen des Bundes und der Kantone.
Es liegt allerdings in der Kompetenz der Kantone zu entscheiden, ob sie ihre polizeilichen Informationssysteme an den Index anschliessen wollen. Der Umfang des Projekts hängt mithin von der Bereitschaft der Kantone ab. Die jetzt eröffnete, bis zum 15. Juni 2005 dauernde Vernehmlassung soll darüber Aufschluss geben.
Weitere Auskünfte: Danièle Bersier, Mediendienst fedpol, Tel. 031 323 13 10
Medienrohstoff: Polizeiliche Informationssysteme des Bundes
JANUS ist das elektronische Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (BKP). Das System enthält Daten und Informationen zur Bekämpfung des organisierten und internationalen Verbrechens über Personen, Firmen und Organisationen, die aus Vorermittlungen, gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren oder allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden. Die Bearbeitung der Daten ist geregelt im Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes (ZentG) und der Verordnung über das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS-Verordnung). Zugriff auf das System haben die für den spezifischen Kriminalitätsbereich zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.
IPAS ist das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei. Im IPAS wird der ganze Interpol-Verkehr aufgenommen sowie Falldaten - des Erkennungsdienstes (u.a. Personalien zu Fingerabdrücken und DNA-Profilen) - der Verwaltungspolizei im Zuständigkeitsbereich von fedpol Fedpol betreibt das IPAS-Informationssystem zudem, um - Daten über die Geschäfte von fedpol zu bearbeiten - die Arbeitsabläufe rationell und effizient zu gestalten - eine Geschäftskontrolle zu führen und Statistiken zu erstellen.
Das IPAS-System basiert auf Art. 351octies StGB und der IPAS- Verordnung. Die Zusammenarbeit mit Interpol ist zusätzlich in Art. 351ter StGB und in der Verordnung über das Nationale Zentralbüro Interpol Schweiz geregelt. Zugriff auf das System hat das Bundesamt für Polizei.
Im Vorentwurf des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Daten aus JANUS und IPAS in den Artikeln 10-15 sowie in Art. 18 zu finden.
RIPOL ist ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. Es wird gemeinsam durch die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone zur Unterstützung verschiedener gesetzlicher Aufgaben im Bereich der Fahndung geführt. Es dient: - der Fahndung nach Personen, die zu Zwecken der Strafuntersuchung oder des Straf- und Massnahmenvollzuges zur Verhaftung oder Ermittlung ihres Aufenthaltes gesucht werden - der Fahndung nach Personen für die Anhaltung bei vormundschaftlichen Massnahmen oder fürsorgerischer Freiheitsentziehung - zur Ermittlung des Aufenthaltes vermisster Personen - der Kontrolle von Fernhaltemassnahmen gegenüber Ausländern sowie der übrigen Ausweisungen und Landesverweisungen - der Bekanntgabe von Aberkennungen ausländischer Führerausweise - der Ermittlung des Aufenthaltes von Führern von Motorfahrzeugen ohne Versicherungsschutz. Das Bundesamt für Polizei führt unter Mitwirkung verschiedener Bundesbehörden und der Kantone das RIPOL gemäss Strafgesetzbuch Art. 351bis und der Verordnung über das automatisierte Fahndungssystem (RIPOL-Verordnung). Zugriff auf diese Informationen haben die Stellen bei Bund und Kanton, die sie zur Erfüllung ihres oben genannten gesetzlichen Auftrages benötigen.
Die gesetzlichen Grundlagen für RIPOL sind im Vorentwurf des BPI in Art.16 zu finden.