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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Der revidierte Allgemeine Teil des StGB tritt frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft Aufwändige Umsetzungsarbeiten in den Kantonen – Nachbesserungen erforderlich

Bern (ots)

04.03.2005. Das EJPD und die KKJPD sind sich einig,
dass der revidierte Allgemeine Teil des Schweizerischen 
Strafgesetzbuches nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den 1. 
Januar 2006, sondern frühestens auf den 1. Januar 2007 in Kraft 
gesetzt werden kann. Die Gründe für diese Verschiebung sind die 
erforderlichen Nachbesserungen des Strafgesetzbuches sowie die 
aufwändigen Umsetzungsarbeiten in den Kantonen.
Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD (Eidg. Justiz- und 
Polizeidepartement), hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten der 
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - 
direktoren (KKJPD), Regierungsrat Markus Notter, beschlossen, dem 
Bundesrat die Inkraftsetzung des revidierten Allgemeinen Teils des 
Schweizerischen Strafgesetzbuches (AT-StGB) frühestens auf den 1. 
Januar 2007 zu beantragen. Für diesen Entscheid gibt es mehrere 
Gründe:
Nachbesserungen notwendig
Die Kantone, die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, 
die Konferenz der Staatsanwälte, die Direktoren der geschlossenen 
Strafanstalten und die Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft 
machten Anfangs 2004 beim EJPD geltend, dass der neue AT-StGB 
wichtige Mängel aufweise, was mit erheblichen Risiken für eine 
effiziente Verbrechensbekämpfung verbunden sei. Sie verlangten 
namentlich in drei Kernbereichen Nachbesserungen:  Im 
Sanktionensystem betrifft dies die Anordnung bedingter Strafen 
(bedingte Geldstrafe und bedingte Anordnung der gemeinnützigen 
Arbeit), die Voraussetzungen für die Verwahrung (Kritik am Katalog 
der Anlasstaten) und die Aufhebung der strafrichterlichen 
Landesverweisung;  Im Straf- und Massnahmenvollzug werden 
Präzisierungen bei der Urlaubsregelung, beim Arbeitsentgelt und beim 
Disziplinarrecht gefordert;  Im Strafregisterwesen sind 
zudem Ergänzungen auf Gesetzesstufe über die behördlichen Zugriffe 
und die Entfernung von Einträgen nötig geworden. Das EJPD prüfte 
diese Anliegen und gelangte zum Schluss, noch vor Inkraftsetzung des 
neuen AT-StGB eine Botschaft mit einzelnen, dringend notwendigen 
Nachbesserungen ans Parlament zu verabschieden.
Umfangreiche Umsetzungsarbeiten
Die Umsetzungsarbeiten in den Kantonen und namentlich die Anpassung 
ihrer Gesetzgebung und die Reorganisation der Behörden mit 
entsprechenden Personalverschiebungen, -rekrutierung und - 
ausbildung sind wesentlich umfangreicher als erwartet. Die Kantone 
erachten deshalb den Abschluss dieser Arbeiten auf den 1.1.06 als 
unmöglich.
Zwei Vorlagen
Bezüglich des weiteren Vorgehens beabsichtigt das EJPD, dem 
Bundesrat bis zum Sommer einerseits eine Botschaft über die 
Änderungen des AT-StGB mit den oben genannten Nachbesserungen und 
andererseits einen Bericht über die Ergebnisse des 
Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative 
vorzulegen.
Der genaue Termin der Inkraftsetzung des neuen AT-StGB wird vom 
Bundesrat im Frühjahr 2006 festgelegt werden. Er wird dabei den 
Fortgang der parlamentarischen Arbeiten und die Arbeit der Kantone 
berücksichtigen.
Weitere Auskünfte:
Bernardo Stadelmann, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, 
079 777 52 35

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