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EJPD: Kindergerechtere Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Bunderat Christoph Blocher setzt Expertenkommission ein

(ots)

14.03.2005. Eine Expertenkommission wird bis Ende November Fragen des Kinderschutzes bei Kindesentführungen klären und Vorschläge für eine kindergerechtere Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens ausarbeiten. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat die Mitglieder der interdisziplinär zusammengesetzten Kommission ernannt.

Die Expertenkommission hat den Auftrag, zu klären, wie der 
Kinderschutz bei Kindesentführung durch einen Elternteil verbessert 
werden kann. Zudem ist die Kommission beauftragt, praktische und 
falls nötig auch gesetzgeberische Verbesserungsvorschläge bei der 
Behandlung von Fällen internationaler Kindesentführungen 
auszuarbeiten. Die Kommission wird Bundesrat Blocher bis am 30. 
November 2005 einen Bericht vorlegen.
In der Expertenkommission sind Vertreter der Lehre und Forschung, 
der Gerichte und Praktiker des Kindesschutzes vertreten. Sie setzt 
sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
	Andreas Bucher, Präsident, Prof. für internationales 
Privatrecht, Genf
	Christoph Häfeli, Sekretär der 
Vormundschaftsbehördenkonferenz, Niederrohrdorf
	Niccolo Raselli, Präsident der zweiten Zivilabteilung des 
Bundesgerichts, Lausanne
	Marianne Galli-Widmer, Anwältin und Familienmediatorin, 
Lugano
	Heinrich Nufer, Pädagoge und Kinderpsychologe, Zürich
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88

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