Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Polen
Bern-Wabern (ots)
19.09.2005. Das Rückübernahmeabkommen zwischen Polen und der Schweiz wurde am 19. September 2005 in Warschau vom stellvertretenden Innenminister Polens, Herr Pawel Dakowski, und vom Schweizerischen Botschafter, Herr André von Graffenried, unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen sowie von Drittstaatsangehörigen. Der Transit durch die Vertragsstaaten wird ebenfalls geregelt.
Das Abkommen enthält die formlose Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Drittstaatsangehörige und Staatenlose werden formlos übernommen, wenn bewiesen wird, dass sie sich vorgängig in einem Vertragsstaat aufgehalten haben oder durchgereist sind. Im Weiteren wird der Transit durch die Vertragsstaaten bei Rückführungen von Personen mit unbefugtem Aufenthalt geregelt. Das Vertragsergebnis entspricht dem Standard der Europäischen Union.
Aufgrund der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 und der allfälligen Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommen auf die neuen EU- Staaten ist die Schweiz bestrebt, vertiefte Gespräche mit jenen Staaten aufzunehmen, mit welchen noch keine Rückübernahmeabkommen bestehen. Zu diesen gehörte bisher auch Polen. Dieses Abkommen ergänzt die bereits bestehenden Instrumente der Schweiz im Bereich der Bekämpfung der irregulären Migration.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM 031 325 93 50