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Visum- und Rückübernahmeabkommen mit Macao

Macao (ots), 31.10.2005. Der schweizerische Generalkonsul in 
Hongkong, François Barras, hat am Freitag, 28. Oktober 2005, 
gemeinsam mit den Behörden von Macao die Abkommen über die 
gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht und über die Rückübernahme 
von Personen mit unbefugtem Aufenthalt unterzeichnet.
Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Passes der Besonderen 
Verwaltungsregion Macao können ab Inkrafttreten des Abkommens am 1. 
Dezember 2005 ohne Visum zu Besuchs-, touristischen oder 
geschäftlichen Zwecken in die Schweiz einreisen. Die Einreise zu 
Erwerbszwecken oder für eine Aufenthaltsdauer von über drei Monaten 
untersteht weiterhin der Visumpflicht. Für Inhaber/innen eines 
Passes der Volksrepublik China bzw. für Reisen ins chinesische 
Mutterland ist in jedem Fall ein Visum erforderlich.
Die beiden Abkommen, welche auch für das Fürstentum Liechtenstein 
und seine Staatsangehörigen gelten, entsprechen denen, welche die 
Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Sie mussten dem 
Sonderstatus von Macao nach dem Prinzip "ein Land, zwei Systeme" 
angepasst werden.
Die Abkommen sollen die engen Beziehungen zwischen der Schweiz 
und Macao weiter konsolidieren. Sie orientieren sich an den 
Abkommen, die im Jahre 2000 mit Hongkong über die gegenseitige 
Aufhebung der Visumpflicht und über die Rückübernahme von Personen 
mit unbefugtem Aufenthalt abgeschlossen wurden. Der Bundesrat 
erhofft sich von der Visumerleichterung vor allem positive Impulse 
für die einheimische Tourismuswirtschaft. Überdies sehen beide 
Abkommen eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der 
illegalen Zuwanderung und der Schleppertätigkeit vor.
Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 325 93 50

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