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Angemessener Patentschutz für Erfindungen in der Biotechnologie Patentgesetz wird modernisiert

(ots)

Bern, 23.11.05. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Patentgesetzes verabschiedet. Die Revision passt das Patentrecht dem technologischen Fortschritt und den internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre an. Sie will das innovative Klima sowie das Wirtschaftswachstum in der Schweiz fördern. Als Schwerpunkt stellt sie einen angemessenen Patentschutz für Erfindungen in der Biotechnologie sicher. Die Interessen der Wirtschaft und die Anliegen der breiten Gesellschaft, namentlich ethische und soziale Gesichtspunkte, werden in der Revision ausgewogen berücksichtigt.

Der Bundesrat befürwortet seit über 15 Jahren einen angemessenen 
Schutz biotechnologischer Erfindungen. Die Chancen der 
Biotechnologie können nur ausgeschöpft werden, wenn auch Erfindungen 
auf diesem zukunftsträchtigen Gebiet angemessen geschützt werden. 
Der Schutz soll einerseits wirksam sein und andererseits auch klare 
Schranken enthalten. Die Schranken sollen eine Beeinträchtigung der 
Forschung und der Weiterentwicklung von Erfindungen vermeiden und 
einen Ausgleich zwischen den vielfältigen Interessen von 
Gesellschaft, Ethik, Forschung und Wirtschaft bestmöglich 
herstellen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Ziel auf der 
Grundlage der insgesamt ausgewogenen Vorlage zur Revision des 
Patentgesetzes erreicht werden kann. Von der Patentierung klar zu 
unterscheiden ist die Zulassung von gentechnologischen Verfahren und 
Erzeugnissen. Die Zulassung ist Voraussetzung für jede Anwendung und 
Vermarktung solcher Verfahren und Erzeugnisse; die Patentierung gibt 
dem Patentinhaber einzig das Recht, andern die Benützung seiner 
Erfindung zu verbieten.
Neben Vorschlägen für einen angemessenen Patentschutz von 
biotechnologischen Erfindungen sieht der Revisionsentwurf des 
Patentgesetzes eine Exportlizenz für patentgeschützte Arzneimittel 
an Entwicklungsländer mit fehlender oder ungenügender 
Produktionskapazität auf dem pharmazeutischen Gebiet vor, um ihnen 
einen besseren Zugang zu patentgeschützten Arzneimitteln zu 
verschaffen. Der Entwurf trägt sodann einer Reihe von nationalen und 
internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. 
Hervorzuheben sind Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie an 
Geistigem Eigentum sowie die Regelung, wonach der erlaubte Paral- 
lelimport von marken- oder urheberrechtlich geschützten Produkten 
nicht wegen einem für das Produkt nebensächlichen Patent verhindert 
werden kann. Im Übrigen soll für das Patentrecht der geltende 
Grundsatz der nationalen Erschöpfung festgeschrieben werden, die es 
dem Patentinhaber erlaubt, sich innerhalb der Grenzen des 
Kartellrechts gegen Parallelimporte zu wehren. Der Bundesbeschluss 
zur Genehmigung des Patentrechtsvertrags beinhaltet schliesslich 
auch die für eine Ratifizierung dieses Vertrags erforderlichen 
Anpassungen des Patentgesetzes.
Innovation und geistige Leistungen bilden die Quelle und den 
Rohstoff für wirtschaftliches Wachstum in unserer wissensbasierten 
Gesellschaft. Der Schutz von Erfindungen durch Patente ist eine 
wesentliche Voraussetzung für die Förderung der Innovationskraft. 
Diese Revision ist die zweite von drei Tranchen der 
Patentrechtsrevision. Eine erste Tranche, welche die Genehmigung von 
zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem beinhaltet, 
wurde dem Parlament bereits überwiesen. Die dritte Tranche soll die 
Gerichtsbarkeit in Patentsachen vereinheitlichen und eine 
Berufsregelung für Patentanwälte schaffen. Darüber wird der 
Bundesrat nächstes Jahr entscheiden.
Weitere Auskünfte:
Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,
Tel. 031 322 48 02

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