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Das Unternehmensrecht modernisieren Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts

Bern (ots)

05.12.2005. Das Unternehmensrecht soll umfassend
modernisiert und den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst werden. 
Insbesondere sollen die Corporate Governance verbessert, die 
Kapitalstrukturen und das Rechnungslegungsrecht neu geregelt sowie 
die Regeln über die Generalversammlung aktualisiert werden. Der 
Bundesrat hat zu diesem Zweck am Freitag die Vernehmlassung zur 
Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts eröffnet.
Die Corporate Governance bezweckt ein Gleichgewicht zwischen den 
verschiedenen Organen der Gesellschaft, eine ausreichende 
Transparenz der gesellschaftsinternen Vorgänge und die Sicherung der 
Rechtsstellung der Aktionäre. Der Vorentwurf stärkt namentlich die 
Stellung der Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens. Deren 
Informationsrechte werden klarer geregelt und in privaten 
Aktiengesellschaften wird ein Recht auf Auskunft über der Höhe der 
Vergütungen des obersten Managements geschaffen.
Ferner werden die Schwellenwerte für die Ausübung verschiedener 
Aktionärsrechte gesenkt, so bei der Sonderuntersuchung, beim 
Einberufungs- und beim Traktandierungsrecht. Die Klage auf 
Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen wird verbessert. Zudem 
werden das Depotstimmrecht der Banken und die Vertretung an der 
Generalversammlung durch Gesellschaftsorgane abgeschafft; neu gibt 
es nur noch die Stimmrechtsvertretung durch eine unabhängige Person.
Flexiblere Kapitalstruktur
Ein zweiter Bereich der Revision betrifft die Regelung der 
Kapitalstrukturen, welche die neuen Bedürfnissen berücksichtigt. Das 
Verfahren zur Erhöhung und Herabsetzung des Aktienkapitals wird 
flexibilisiert. Mittels eines so genannten Kapitalbands kann die 
Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital 
innerhalb einer bestimmten Bandbreite beliebig herauf- und 
herabzusetzen.
Weiter wird auf den bisherigen Mindestnennwert verzichtet; das 
heisst der Nennwert kann beliebig Null angenähert werden. Die 
Inhaberaktie hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung 
verloren. Sie soll deshalb - auch mit Blick auf die internationalen 
Entwicklungen in diesem Bereich - abgeschafft werden. Die Ausgabe 
von Inhaberpartizipationsscheinen bleibt demgegenüber möglich. Zudem 
entfällt die bisherige Beschränkung des Partizipationskapitals auf 
das Doppelte des Aktienkapitals.
Ein weiterer Bereich der Revision betrifft die Vorschriften über die 
Durchführung der Generalversammlung. Den Unternehmen wird die 
Möglichkeit eröffnet, bei der Vorbereitung und der Durchführung der 
Generalversammlung elektronische Mittel zu nutzen. Die Vorlage 
regelt zudem die Durchführung der Generalversammlung an mehreren 
Tagungsorten und im Ausland.
Rechnungslegungsrecht wird vereinheitlicht
Der Vorentwurf sieht weiter vor, das stark veraltete 
Rechnungslegungsrecht umfassend zu revidieren. Er schafft eine 
einheitliche Ordnung für alle Unternehmensformen. Die Anforderungen 
werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens 
differenziert. Die Neuregelung erfolgt steuerneutral und hält daher 
am sog. Massgeblichkeitsprinzip fest. Unter gewissen Voraussetzungen 
muss die Gesellschaft einen zusätzlichen Abschluss nach einem 
anerkannten Regelwerk erstellen. Damit wird die Transparenz zum 
Schutz von Personen mit Minderheitsbeteiligungen massgeblich 
verbessert.
Weitere Auskünfte:
Katharina Rüdlinger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 323 77 57

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