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Bundesrat will Gebührensplitting auch für Regionalfernsehen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die wichtigsten Fragen rund
um die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) diskutiert und
die Stossrichtung für die Erarbeitung der Botschaft festgelegt. Dabei
sprach er sich dafür aus, neben Lokalradios künftig auch
Regionalfernsehen aus den Empfangsgebühren zu unterstützen und die
Bestimmungen über die SRG in einigen Punkten anzupassen. Zugelassen
bei den privaten Veranstaltern werden soll schliesslich die Werbung
für Bier und Wein.
Mit der Unterstützung von Regionalfernsehprogrammen lassen sich
nach Meinung des Bundesrates auch in den Regionen wertvolle
publizistische Leistungen dauerhaft sichern. Dies ist auch deshalb
wichtig, weil sich der Leistungsauftrag der SRG in erster Linie auf
die nationale und sprachregionale Ebene konzentrieren soll. Der
Bundesrat legt jedoch Wert darauf, dass das Gebührensplitting für die
Regionalfernsehen effizient und zielorientiert ausgerichtet wird und
nicht nach dem Giesskannenprinzip. In der ersten Fassung, welche im
vergangenen Jahr in die Vernehmlassung gegangen war, hatte der
Entwurf für ein neues RTVG noch eine weitgehende Abschaffung des
Gebührensplitting für Radio- und Fernsehprogramme vorgesehen. Dieses
Vorhaben stiess aber vor allem in den Regionen und bei den Kantonen
auf heftigen Widerstand. Eine Absage erteilt der Bundesrat hingegen
der Forderung, auch überregionale private Fernsehprogramme aus den
Empfangsgebühren zu unterstützen.
Teilweise Rechnung getragen hat der Bundesrat ferner der in der
Vernehmlassung aufgetauchten Kritik, einzelne Bestimmungen des
Entwurfs beschränkten die SRG zu stark in ihrer Autonomie und seien
zu zentralistisch. Der Bundesrat hält aber daran fest, dass mit dem
Leistungsauftrag und der weitgehenden Gebührenfinanzierung eine
besondere Verantwortung der SRG verbunden ist, die sich auch
organisatorisch und institutionell niederschlagen muss.
Auch bei der Regelung der Alkoholwerbung korrigierte der Bundesrat
den ursprünglichen Entwurf. Hatte dieser noch eine Beibehaltung des
geltenden absoluten Alkoholwerbeverbots in Radio und Fernsehen
vorgesehen, will der Bundesrat die Werbung für Getränke mit geringem
Alkoholgehalt wie Bier und Wein bei privaten Veranstaltern (nicht
aber bei der SRG) in Zukunft zulassen. Die Werbung für gebrannte
Wasser soll aber weiterhin verboten sein. In Bezug auf Sponsoring bei
der SRG soll die heutige Regelung beibehalten werden.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft für das neue RTVG bis
Mitte dieses Jahres zu Handen der Eidgenössischen Räte zu
verabschieden. Das revidierte Gesetz wird somit frühestens im Jahr
2004 in Kraft treten können.

Kontakt:

Marc Furrer
Direktor des Bundesamtes für Kommunikation
Tel. +41/32/327'55'01

Martin Dumermuth
Vizedirektor des Bundesamtes für Kommunikation
Tel. +41/32/327'55'45

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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