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EDI: Bundesrat verabschiedet Gesetz über die universitären Medizinalberufe

Bern (ots)

Die Aus- und Weiterbildung sowie die selbständige
Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Chiropraktoren und 
Tierärzte sollen auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden. 
Die laufend steigenden wissenschaftlich-technologischen 
Anforderungen und die veränderten Erwartungen und Bedürfnisse der 
Bevölkerung können mit dem alten Bundesgesetz aus dem Jahre 1877 
nicht mehr zufriedenstellend erfüllt werden. Deshalb hat der 
Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zum neuen Bundesgesetz über 
die universitären Medizinalberufe gutgeheissen und an das Parlament 
überwiesen.
Zentrales Anliegen des Gesetzesentwurfes ist die Erhaltung und 
Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung 
durch optimale Aus- und Weiterbildung der universitären 
Medizinalberufe. Gleichzeitig soll die interkantonale und 
internationale Freizügigkeit der universitären Medizinalberufe 
gewährleistet werden. Statt der traditionellen Prüfungsfächer 
definiert der Gesetzesentwurf Aus- und Weiterbildungsziele in Form 
von Kenntnissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, welche die 
Absolventinnen und Absolventen für die Berufsausübung erreichen 
müssen. Besonderer Wert wird auch auf die Entwicklung einer 
ganzheitlichen Sichtweise des Menschen und einer partnerschaftlichen 
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Gesundheitswesens gelegt. 
Angesichts der rasanten Entwicklung in der Medizin erhalten die 
individuelle Lernbereitschaft und das lebenslange Lernen einen hohen 
Stellenwert. Die Bildungsstätten können ihre Aus- und 
Weiterbildungsgänge freier gestalten. Die Inhalte der verschiedenen 
aufeinander folgenden Bildungsetappen müssen künftig aber besser 
aufeinander abgestimmt und praxisrelevant sein. Die eidgenössischen 
Zwischenprüfungen werden abgeschafft und durch eine universitäre 
Prüfung ersetzt. Nur die eidgenössische Schlussprüfung bleibt. Die 
neue Freiheit der Bildungsstätten erfordert allerdings eine 
zuverlässige Erfolgskontrolle. Um die Erreichung der gesetzlichen 
Zielvorgaben zu prüfen, müssen sich in Zukunft einerseits die 
Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsgänge einer eidg. 
Schlussprüfung unterziehen, anderseits haben die Bildungsanbieter 
ihre Aus- und Weiterbildungsgänge akkreditieren zu lassen. Das 
Gesetz sieht eine einheitliche Regelung für die selbstständige 
Berufsausübung vor, indem Voraussetzungen für die Zulassung, die 
Berufspflichten (darunter die Fortbildungspflicht) und 
Disziplinarmassnahmen definiert werden. Für selbstständig Tätige in 
Humanmedizin und Chiropraktik ist ein eidgenössischer 
Weiterbildungstitel obligatorisch. Die Daten der kantonalen 
Berufsausübungsbewilligungen und der Trägerinnen und Träger 
eidgenössischer Titel sollen in ein gesamtschweizerisches Register 
überführt und - sofern es sich nicht um besonders schützenswerte 
Personendaten handelt - allen Interessierten zugänglich gemacht 
werden. Die Kantone sind weiterhin für die Erteilung der 
Berufsausübungsbewilligung zuständig. Das neue Gesetz entspricht 
einem dringenden Bedürfnis und erlaubt eine gesetzliche Verankerung 
der bereits eingeleiteten Massnahmen zur Modernisierung und 
Verbesserung der beruflichen Bildung.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Catherine Gasser, 
Gesundheitspolitik, Tel. 031 322 95 05
http://www.bag.admin.ch/berufe/projektmed/gesetz/d/index.htm

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