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EFD: PUBLICA startet definitiv am 1. Juni 2003 - Bund übernimmt Fehlbetrag von 12 Mrd

Bern (ots)

09. Mai 2003 (EFD) Die Überführung (Migration) der
Pensionskasse des Bundes PKB in die neue Vorsorgeeinrichtung für das 
Bundespersonal PUBLICA wird definitiv auf den 1. Juni 2003 
vollzogen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung von heute 
Freitag beschlossen. Mit der Migration anerkennt der Bund, dass der 
Fehlbetrag von rund 12 Mrd Franken - inklusive Anlageverluste von 
rund 5 Mrd - zu einer Fehlbetragsschuld wird, die spätestens innert 
acht Jahren auszufinanzieren ist. Der Bundesrat hat das EFD jedoch 
beauftragt zu prüfen, ob der Bund an etwaigen künftigen 
Börsengewinnen der PUBLICA partizipieren kann.
Angesichts der finanzpolitischen Konsequenzen hatte das Eidg. 
Finanzdepartement EFD eingehend geprüft, ob sich eine Verschiebung 
des Zeitpunktes der Migration der PKB in die PUBLICA aufdränge. Nach 
Abwägung aller Vor- und Nachteile entschied es sich dafür, am 
Migrationsdatum 1. Juni 2003 festzuhalten. Mit dem heutigen 
Bubdesratsbeschluss wird nun die Überführung der PKB in die PUBLICA 
definitiv auf den 1. Juni vollzogen. Gestützt auf das geltende PKB- 
Gesetz anerkennt der Bund mit diesem Beschluss, dass der Fehlbetrag 
von rund 12 Mrd Franken - einschliesslich der Anlageverluste von 
rund 5 Mrd - zu einer Fehlbetragsschuld wird, die spätestens 
innerhalb von acht Jahren auszufinanzieren ist.
Vor diesem Hintergrund unterbreitete das EFD dem Bundesrat 
Handlungsoptionen, die es gestatten, dass die Versicherten des 
Bundes die Börsenverluste in angemessener Weise mittragen helfen. 
Damit wird zudem der Auffassung der Finanzdelegation Rechnung 
getragen, wonach die Zeit für Sofortmassnamen gekommen sei. Der 
Bundesrat fällte indessen heute noch keine definitiven Entscheide, 
sondern beauftragte das EFD, in Zusammenarbeit mit PUBLICA und unter 
Einbezug ihrer Kassenkommission die Auswirkungen der 
Handlungsoptionen eingehend zu prüfen.
Garantierter Teuerungsausgleich in Frage gestellt
Diese Handlungsoptionen sehen nicht nur vor, dass der Bund an 
etwaige künftigen Börsengewinnen der PUBLICA partizipieren kann. 
Vielmehr soll auch eine im Gesetz verankerte 
Schwankungsreservengarantie den neuen Umständen angepasst oder 
aufgehoben werden. Mit einer Änderung bzw. Streichung der gesetzlich 
vorgesehenen Garantie für den Teuerungsausgleich auf den Renten soll 
eine weitere Entlastungsmassnahme ergriffen werden. Schliesslich 
soll dem Trend zur vorzeitigen Pensionierung mit einer Anpassung der 
versicherungstechnischen Grundlagen von PUBLICA Rechnung getragen 
werden.
Der Bundesrat beauftragte das EFD, die vorgeschlagenen Optionen 
eingehend auf ihre rechtlich, finanzielle und personalpolitische 
Machbarkeit zu prüfen und eine Revision des PKB-Gesetzes 
einzuleiten. Die Anpassungen des Gesetzes und seiner 
Ausführungserlasse sollen im Laufe des Jahres 2004 umgesetzt werden.
Von der PKB zur Publica
Die Eidg. Versicherungskasse EVK führt im Eidg. Finanzdepartement 
EFD.als rechtlich unselbständige Verwaltungseinheit die 
Pensionskasse des Bundes PKB. Im Jahre 2000 verabschiedete das 
Parlament das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes, das 
die Verselbständigung der PKB als eine öffentlich-rechtliche Anstalt 
des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und der Bezeichnung 
"PUBLICA" vorsieht.
Weil der selbständige Einstige von PUBLICA in Immobilienanlagen im 
Jahr 2001 als günstig eingeschätzt worden war, wurde das PKB-Gesetz 
am 1. März 2001 in Kraft gesetzt. PUBLICA wurde damit in die Lage 
versetzt, selbständig Immobilienanlagen zu tätigen. Die Durchführung 
der beruflichen Vorsorge verblieb vorderhand noch bei der PKB.
Nachdem die rechtlichen, technischen und administrativen 
Vorbereitungsarbeiten für die Migration von der PKB zu PUBLICA 
abgeschossen sind, erfolgt die Überführung der Versicherten und 
ihrer Deckungskapitalien in PUBLICA am 1. Juni 2003. Damit gilt 
PUBLICA im Sinne des PKB-Gesetzes als errichtet und ab diesem 
Zeitpunkt für die Durchführung der beruflichen Vorsorge des 
Bundespersonals allein zuständig.
Auskunft: Peter Grütter, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 19
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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