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EFD: Dezentralisierungsmöglichkeiten für Bundesämter/Verwaltungseinheiten werden geprüft

Bern (ots)

17. Dez 2003 (EFD) Verschiedene parlamentarische
Vorstösse wünschen eine stärkere Dezentralisierung der 
Bundesverwaltung. Im Lichte eines Berichts einer 
Interdepartementalen Arbeitsgruppe stellt der Bundesrat fest, dass 
die Bundesverwaltung bereits einen hohen Dezentralisierungsgrad 
aufweist. Trotzdem ist er bereit, eine Dezentralisierung von vier 
weiteren Verwaltungseinheiten prüfen zu lassen. Er hat dem EFD - 
zusammen mit dem EVD - einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. 
Wenn es betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, kann eine 
Dezentralisierung in Frage kommen. Gestützt auf diese Prüfung wird 
dem Bundesrat erneut Antrag zu stellen sein.
In Erfüllung des Postulats von Ständerat Thomas Pfisterer (FDP/AG), 
"Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung" (02.3065), 
und der Empfehlung von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI), 
"Dezentralisierung von Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg" 
(02.3377), hat der Bundesrat durch eine Interdepartementale 
Arbeitsgruppe (IDA) einen Dezentralisierungsbericht ausarbeiten 
lassen.
Gestützt auf diesen Bericht stellt der Bundesrat fest, dass neben 
dem stark dezentralisierten 4. Kreis der Bundesverwaltung 
(namentlich SBB, Post, Ruag, SUVA) auch die übrige Bundesverwaltung 
einen hohen Dezentralisierungsgrad aufweist.
So haben von den 50'161 Beschäftigten des 1. bis 3. Kreises (1) der 
Bundesverwaltung nur 32,8 %, d.h. 16'741 Personen, ihren Dienstort 
in der Agglomeration Bern und gar nur 13,7% ihren Wohnsitz in dieser 
Agglomeration. Vor diesem Hintergrund und im Lichte der übrigen 
Ergebnisse des Berichts ergibt sich aus der Sicht des Bundesrates 
grundsätzlich kein Handlungsbedarf für weitere 
Dezentralisierungsmassnahmen von bestehenden Verwaltungseinheiten.
Trotzdem ist der Bundesrat bereit, eine Dezentralisierung des 
Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) und des 
Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), der 
Preisüberwachung (PüW) sowie der Wettbewerbskommission (WEKO) näher 
prüfen zu lassen. Er hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember das EFD 
- in Zusammenarbeit mit dem EVD - mit dieser Prüfung beauftragt. 
Dabei soll der Frage der Wirtschaftlichkeit und Effizienz ein 
besonderes Gewicht beigemessen werden. Wenn es 
betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, kann eine Dezentralisierung 
dieser Ämter in Frage kommen. Gestützt auf diese Prüfung wird dem 
Bundesrat erneut Antrag zu stellen sein.
Überdies ist das EJPD bereit, die Dezentralisierung mittels der im 
Zuge der Umsetzung der sogenannten Effizienzvorlage geplanten 
Zweigstellen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes - wo sinnvoll 
und finanzierbar - weiter voranzutreiben. Eine über diese Massnahmen 
hinausgehende Prüfung zur Dezentralisierung weiterer 
Verwaltungseinheiten lehnt der Bundesrat namentlich auch angesichts 
der schwierigen finanziellen Situation des Bundes ab.
Hingegen bestätigt der Bundesrat seine bisherige Politik, bei der 
Schaffung neuer Verwaltungseinheiten auch die Möglichkeit einer 
Dezentralisierung prüfen zu lassen und bei der Schaffung neuer 
Verwaltungseinheiten an dezentralen Standorten im Rahmen der zur 
Verfügung stehenden finanziellen Mittel jeweils auch eine 
Konzentration der Unterbringung mit allfällig weiteren 
Bundesverwaltungseinheiten vor Ort anzustreben. Weiter übernimmt der 
Bundesrat die folgende Empfehlung der IDA: Sollten sich konkrete 
Probleme ergeben, bestehende Verwaltungseinheiten wegen ihres 
Wachstums in der Stadt Bern unterzubringen, so ist neben einer 
Verlegung in die Agglomeration jeweils auch die Möglichkeit von 
dezentralen Standorten prüfen zu lassen.
Der Bundesrat unterstreicht schliesslich, dass regionalpolitische 
Massnahmen nicht primär mit einer Dezentralisierung der 
Bundesverwaltung zu verfolgen sind. Viel bedeutungsvoller seien die 
regionalpolitischen Instrumente und Programme, die in Zusammenarbeit 
mit den Kantonen umgesetzt würden.
Auskunft: Roland Favre, Eidg. Finanzdepartement, 031 322 60 57
(1) Der 1. Kreis besteht aus der Zentral- oder 
Ministerialverwaltung, die v.a. politische Steuerungs- und 
Koordinationsaufgaben erfüllt;
im 2. Kreis befinden sich jene Verwaltungseinheiten, die mit 
Leistungsauftrag und Globalbudget geführt werden, d.h. die 
sogenannten FLAG-Ämter (Beispiel: Bundesamt für Meteorologie und 
Klimatologie):
der 3. Kreis umfasst Anstalten und Betriebe, die zu 100% im Besitz 
des Bundes sind und über eigene gesetzliche Grundlagen sowie i.d.R. 
auch über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen (Beispiele: ETH- 
Bereich und Forschungsanstalten, Swissmedic, Institut für Geistiges 
Eigentum und PUBLICA).
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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