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Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Infrastrukturfonds TCS fordert stärkere Berücksichtigung der Anliegen des Strassenverkehrs

Bern (ots)

TCS, Vernier/Bern, 13. Januar 2006. Der Touring Club
Schweiz (TCS) fordert die finanzielle Etappierung des 
Infrastrukturfonds auf vorerst acht Jahre (2008-2015). Die 
Finanzierung von S-Bahnen mit zweckgebundenen 
Strassenverkehrsgeldern ist verfassungswidrig.
Der anfangs Dezember 2005 vorgestellte Infrastrukturfonds zur 
dringend notwendigen Anpassung der Verkehrsinfrastruktur zwecks 
Behebung bestehender Engpässe muss überarbeitet werden. Die vom 
Bundesrat vorgeschlagene Mittelaufteilung und -verwendung kann so 
vom TCS nicht akzeptiert werden.
Der TCS schlägt einerseits eine zeitliche Limitierung und 
andererseits eine Anpassung der Finanzierungsmodalitäten vor. So ist 
die Laufzeit des Infrastrukturfonds zu etappieren. Die erste Etappe 
soll von 2008 bis 2015 dauern (zwei Legislaturen).
Dabei sind 8,5 Milliarden Franken für die Fertigstellung des 
Nationalstrassennetzes vorzusehen. Dazu kommen die anteilsmässigen 
Beträge für den Agglomerationsverkehr und die Sicherstellung der 
Netzfunktionalität. Jährlich sind 300 Millionen Franken in den 
Agglomerationsverkehr zu investieren. Zu den 
Agglomerationsprogrammen gehören nebst den Strassen auch die 
öffentlichen Verkehrsmittel. Diese umfassen Trambahnen (Schienen, 
Fahrleitungen, Stromversorgung), die Trolleybus-Systeme (eigene 
Fahrspuren, Fahrleitungen, Stromversorgung), sowie die Autobusse mit 
eigenen Fahrspuren. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Mittel von 5,5 
Milliarden Franken zur Sicherstellung der Netzfunktionalität sind 
auf jeden Fall ungenügend. Der vom TCS favorisierte Finanzplan 
stützt sich auf die aktuellen Einnahmen aus den zweckgebundenen 
Strassenverkehrsmitteln der kommenden Jahre und erfordert keine 
Erhöhung der Benzinsteuer.
Der Schwerpunkt im Agglomerationsverkehr muss bei der 
Programmfinanzierung liegen. Der Infrastrukturfonds bietet nur dann 
einen Vorteil, wenn die Mittelentnahme für die Realisierung der 
geplanten Projekte nicht dem jährlichen parlamentarischen 
Budgetprozess unterliegt. Nach Auffassung des TCS ist die 
Finanzierung der S-Bahnen durch den Infrastrukturfonds 
verfassungswidrig. S-Bahnen sind wichtige Verkehrsinfrastrukturen, 
aber sie können die Nationalstrassen nicht entlasten.

Kontakt:

Edgar Schorderet, Zentralpräsident des TCS, Natel: 079 210 80 38

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