Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Smartphones und Multimedia im Auto: Die Sicherheit geht vor
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Bern (ots)
Das Smartphone wird zunehmend ein wichtiger Bestandteil der Bordelektronik in Fahrzeugen. Der TCS hat die verschiedenen Möglichkeiten der Smartphone-Integration und der Handy-Nutzung im Auto untersucht. Wichtig bleibt der Sicherheitsaspekt: Die Bedienung darf nicht vom Verkehr ablenken.
Die Fahrzeughersteller versuchen natürlich laufend, die Integration des Smartphones in das Auto zu erleichtern und damit die Bedienungsfreundlichkeit zu erhöhen. Deshalb werden neue Modelle meistens auch gleich mit entsprechenden Verbesserungen am Infotainment-System präsentiert. Der TCS hat verschiedene Möglichkeiten der Integration eines iPhone 5S verglichen und zeigt auf, welche Arten der Handy-Nutzung im Auto heute verbreitet sind.
Vielfältige Ausstattungsvarianten
Bei modernen Fahrzeugen kann das Smartphone ins Cockpit integriert werden. Das Handy wird via Adapter ans Fahrzeug angeschlossen und hat seinen festen Platz in der Mittelkonsole. So lassen sich über den Bildschirm, Drehregler und Favoritentasten im Auto auch unterwegs verschiedene Funktionen des Handys nutzen, etwa den Musikplayer, Web-Radio, das Navi, verschiedene Apps oder den Sprachassistenten. Teilweise kann der Telefonempfang auch über die Dachantenne des Autos laufen.
Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein modernes Smartphone mit der Freisprechanlage gekoppelt werden. Dafür sollte das Auto aber zumindest über Hi-Fi sowie Bluetooth oder einen AUX bzw. USB-Anschluss verfügen. Allerdings erfolgt bei älteren Fahrzeugmodellen die Bedienung von Telefon, Navi, Apps oder Musikplayer vielfach über das Telefon selbst. Das Gerät hat oft keinen festen Platz und kann höchstens mit einer Befestigungsvorrichtung an der Windschutzscheibe angebracht werden - gerade wenn es als Navi genutzt wird. Eine solche Positionierung und die Bedienung des Gerätes selbst kann allerdings vom Geschehen im Strassenverkehr ablenken und zu riskanten Situationen führen.
Sicherheit geht vor
Deshalb ist bei jeder Ausstattungsvariante und jeder Manipulation an Kommunikations-Einrichtungen dem Verkehrsgeschehen höchste Aufmerksamkeit zu schenken: Gemäss Verkehrsregelverordnung Art. 3 darf der Fahrer keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Nicht ergonomisch konzipierte Geräte dürfen also nur bedient werden, wenn das Fahrzeug stillsteht. Dies gilt gerade bei älteren Fahrzeugen und Funktionen, die mangels Integration am Handy selbst gesteuert werden müssen. Während der Fahrt dürfen Funktionen über die Sprachsteuerung bedient werden. Auch dies birgt allerdings Ablenkungspotenzial.
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