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Neue Verkehrsregeln ab März und April 2024

Vernier/Ostermundigen, 29. Februar 2024 (ots)

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, ändern sich ab März und April 2024 mehrere Strassenverkehrsvorschriften, etwa bei schnellen Elektrovelos.

In diesem Frühling 2024 treten mehrere neue Verkehrsregeln in Kraft. Zur entsprechenden Vorbereitung ruft der Touring Club Schweiz diese nochmals in Erinnerung.

Der blaue Führerausweis und die Fahrprüfung

Der legendäre Führerausweis aus blauem Papier verliert ab dem 31. Oktober 2024 seine Gültigkeit. Es wird daher empfohlen, ihn so bald wie möglich gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat auszutauschen. In der Schweiz waren bisher beide Varianten gültig. Bald wird dies allerdings nicht mehr der Fall sein. Die Polizei ist ab 1. November 2024 berechtigt, Personen zu büssen, die noch keinen Führerausweises im neuen Format besitzen.

Betreffend Fahrprüfung gelten ab 1. März 2024 neue Bestimmungen für Sehtests und medizinische Untersuchungen rund um die Fahrfähigkeit. Die Personen, die bereits im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind, müssen keinen neuen Sehtest mehr absolvieren, um einen Führerausweis einer anderen Kategorie zu erhalten. Personen, die 75 Jahre oder älter sind, müssen sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, um ihren Fahrausweis zu erhalten. Früher galt diese Anforderung für Personen ab 65 Jahren. Ausserdem ist es bei den praktischen Prüfungen der Führerausweisklassen A und B fortan Pflicht, während mindestens 45 Minuten im Verkehr zu fahren.

Obligatorischer Geschwindigkeitsmesser für schnelle E-Bikes

Schnelle E-Bikes, die neue in Verkehr gesetzt werden, müssen ab 1. April 2024 mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein. Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind, müssen bis zum 1. April 2027 damit ausgerüstet werden. Fahrerinnen und Fahrer ohne Tacho am schnellen E-Bike müssen sonst mit einer Busse von CHF 20 rechnen.

Mehr Sicherheit in Autos

Ebenfalls ab 1. April 2024 gelten verschärfte Sicherheitsstandards für Autos. So müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreibern und neuen Fahrerassistenzsystemen, die den europäischen Zulassungsstandards entsprechen, ausgestattet sein. Die Systeme dienen etwa der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Die Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz gewährleistet die Sicherheit der von diesen Systemen erfassten personenbezogenen Informationen. Ebenfalls werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch, die etwa bei einem Unfall für einen weniger harten Aufprall sorgen. Damit werden Fahrradfahrende, Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Fahrzeuginsassen mehr geschützt.

Pressekontakt:

KontaktVanessa Flack, Mediensprecherin TCSTel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.chpressetcs.ch | flickr.com

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