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Regierung verabschiedet Vernehmlassungsentwurf zur Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Februar
2002 einen Entwurf betreffend die Schaffung eines
Konsumentenschutzgesetzes verabschiedet und interessierten Kreisen
zur Stellungnahme unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die
sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den
Vernehmlassungsbericht ab 13. Februar 2002 bei der Regierungskanzlei
beziehen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. April 2002. Im
Rahmen dieser Vernehmlassung wird ein Entwurf zur Schaffung eines
eigenen Konsumentenschutzgesetzes in Liechtenstein vorgestellt. Bis
heute gibt es in Liechtenstein noch kein derartiges
Konsumentenschutzgesetz. Bestimmungen hinsichtlich des
Verbraucherrechts sind heute verstreut in diversen Gesetzen zu
finden.
Anlässlich der Landtagssitzung vom 17. Mai 2000 reichten deshalb
verschiedene Abgeordnete ein Postulat ein, mit dem Inhalt, dass alle
den Konsumentenschutz im weiteren Sinne betreffenden inländischen
Rechtsvorschriften in einem übersichtlichen Konsumentenschutzgesetz
zusammengefasst werden sollen. Darüber hinaus wurden in der
Vergangenheit zwar zahlreiche EWR-Richtlinien umgesetzt, verschiedene
Bereiche des Konsumentenschutzes (z.B. Zusammenarbeit mit anderen
Ländern bezüglich grenzüberschreitendem Handel) sind jedoch bis heute
in Liechtenstein gesetzlich noch nicht geregelt.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf ist Bestandteil eines
umfassenden Gesamtpaketes im Bereich des Verbraucher- und
Konsumentenschutzes, welches von der Regierung in diesem Jahr dem
Landtag zur Behandlung übergeben wird. Das Gesetz über den
Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, welches
bereits in der Regierungssitzung vom 29. Januar 2002 zur Behandlung
an den Landtag verabschiedet wurde, sowie ein E-Commerce-Gesetz,
welches sich bei den zuständigen Regierungs- und Verwaltungsstellen
in Ausarbeitung befindet, sind weitere Teile davon.

Kontakt:

Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Ressort Wirtschaft
Tel. +423/236'60'74

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 65

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