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Raumplanung. Die Chance Liechtensteins

Vaduz (ots)

Rückzonierung nein - Schranken ja
Aufgabe der Gemeinden ist es, ihre
Zonenpläne aufzustellen und weiterzuentwickeln. Sie haben den  
Lebensraum in Baugebiet und Nichtbaugebiet zu unterteilen. Sie  
haben mit dem Zonenplan die Nutzungsarten des Bodens festzulegen,  
Nutzungen einzuschränken oder gewisse Nutzungen vorzuschreiben.
Die Gemeinden haben die Grösse der Bauzone auf die Bedürfnisse  
der Bevölkerung und der Wirtschaft auszurichten. Die heutigen  
Bauzonen sind aber weit über die wirklichen Raumbedürfnisse  
hinaus dimensioniert worden. Das ist aus heutiger Sicht weder  
ökonomisch, ökologisch noch räumlich sinnvoll. Daher wird im  
neuen Raumplanungsgesetz vorgeschlagen, dass Bauzonen einen  
Entwicklungsspielraum von höchstens zehn Jahren aufweisen sollen.  
Vorbehalten bleibt die im Raumplanungsgesetz vorgesehene Besitz- 
standsgarantie.
Das neue Raumplanungsgesetz will mit dieser Bestimmung für  
Gemeinden, Einwohner und Grundeigentümer Klarheit schaffen. Der  
Gesetzgeber verlangt keine Rückzonierung, setzt aber künftigen  
Erweiterungen präzise Schranken: Künftige Erweiterungen sind an  
den Nachweis gebunden, dass diese auch tatsächlich notwendig  
sind. Im Gesetzesvorschlag sind präzise Regeln und Grundsätze zur  
Beurteilung aufgestellt. Diese sind transparent und im Falle  
einer künftigen Erweiterung nachzuweisen. Im Falle einer  
Bauzonenerweiterung muss die Gemeinde:
ihre beabsichtigte künftige Entwicklung in einem Richtplan  
darlegen. Gleichzeitig sind auch die Konsequenzen bezüglich  
Verkehr, Natur, öffentlicher Bauten und Anlagen usw. zu  
überprüfen und aufzuzeigen;
den aktuellen Bedarf an Wohn- und Arbeitsflächen belegen;
die noch vorhandenen Bauzonenkapazitäten für Wohn- und  
Arbeitsplätze ermitteln und nachweisen.
Der haushälterische Umgang mit dem Boden ist ein Gebot der  
Solidarität mit den künftigen Generationen im Fürstentum  
Liechtenstein und: die räumliche Chance für unsere Zukunft.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax: +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li

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