Richtlinien zu Investmentunternehmen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung der Richtlinie 85/611/EWG, welche die Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) koordiniert, zuhanden des Landtags verabschiedet. Diese Abänderung geschieht durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG.
Die Richtlinie 85/611/EWG führte im Finanzdienstleistungssektor eine grundlegende Harmonisierung ein. Die Zulassungs- und Aufsichtsysteme wurden gegenseitig anerkannt. Damit wurden die Solvabilität und der Anlegerschutz in den Mitgliedstaaten sichergestellt. In der Richtlinie sind umfassende Regeln für die Zulassung der Investmentgesellschaften festgehalten. Dadurch werden der freie Dienstleistungsverkehr ermöglicht und die Stabilität des Finanzsystems gestärkt. Die Entwicklung des europäischen und internationalen Fondsmarktes macht aber eine weitergehende Regulierung dieser Bestimmungen notwendig.
Ausführlicher regelt die Richtlinie 2001/107/EG vor allem gleichwertige Marktzugangsvorschriften sowie Bestimmungen über die Gründung von Zweigniederlassungen.
Weiters sieht die Richtlinie vor, dass Mitgliedstaaten den Verwaltungsgesellschaften die Möglichkeit eröffnen können, neben der gemeinsamen Portfolioverwaltung eine individuelle Portfolioverwaltung auszuüben, wenn dadurch keine Interessenskonflikte entstehen.
Neu wird nun die Möglichkeit, spezifische Aufgaben und Funktionen auf Dritte übertragen zu können, auch im europäischen Recht festgehalten. Da das Gesetz über Investmentunternehmen dies bereits erlaubt, muss lediglich deren nähere Ausgestaltung umgesetzt werden. Notwendig werden nähere Bestimmungen über ein internes Kontrollverfahren sowie der Erlass von Wohlverhaltensregeln. Neu verlangt die Richtlinie auch die Einrichtung flexiblen Eigenkapitals und erhöht auch die notwendigen Eigenmittel.
Weiters wird ein vereinfachter Prospekt zusätzlich zum bisherigen Prospekt mit integriertem Anlagereglement eingeführt. Dieser soll anlegerfreundlich gestaltet werden und die wichtigsten Informationen für den Durchschnittsanleger enthalten.
Bisher war der Geltungsbereich der Richtlinie 85/611/EWG auf die Organismen für gemeinsame Anlagen des offenen Typs beschränkt, deren einziges Ziel die Anlage in Wertpapieren war. Angesichts der Marktentwicklung sollen die Anlagemöglichkeiten der OGAW auf andere hinreichend liquide Finanzanlagen als Wertpapiere ausgedehnt werden. Diese Abänderung geschieht durch die Richtlinie 2001/108/EG. Es werden mit dieser Richtlinie auch die Anlagemöglichkeiten in Derivate erweitert und die Nachbildung von Indizes ermöglicht.
Wegen des engen inhaltlichen und sachlichen Zusammenhanges wurden beide Richtlinien in einem Beschluss zusammengefasst und werden in einem einzigen Bericht und Antrag dem Landtag vorgelegt.
Beide Richtlinien werden ihre Umsetzung im Gesetz über Investmentunternehmen und in der dazugehörenden Verordnung erfahren.
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Nr. 510 2002/2635-7412