Erdbebenrisiko darf auch in Liechtenstein nicht unterschätzt werden
Vaduz (ots)
Die Gefahr von Erdbeben in Liechtenstein gilt im weltweiten Vergleich als eher gering. Dennoch kann und darf die Problematik nicht vernachlässigt werden. Gemäss den Erkenntnissen der schweizerischen Erdbebenforschung zählt das Rheintal wie auch das Rhonetal im Wallis zu den relativ stark gefährdeten Gebieten. Ein Erdbeben mit der Stärke 5,5 - 6 auf der Richterskala könnte auch in Liechtenstein zu grossen Schäden führen.
Das Baugesetz stellt für Bauten und Anlagen eine Reihe von bautechnischen Anforderungen und Vorschriften auf. Sie müssen unter anderem auch erdbebensicher geplant und ausgeführt werden. Das Hochbauamt hat als Baubewilligungsbehörde zusammen mit einer Arbeitsgruppe der Liechtensteinischen Ingenieur- und Architektenvereinigung (lia) das Thema der Erdbebensicherheit aufgegriffen. Diese Untersuchungen ergeben, dass trotz klarer gesetzlicher Vorschriften die Erdbebensicherheit auch bei Neubauten nicht immer nachgewiesen ist.
Es ist Aufgabe des Staates, darauf zu achten, dass Vorschriften auch eingehalten werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kennt Liechtenstein keine amtliche Prüfstatik, d.h. die Überprüfung der statischen Sicherheit von Bauten und Anlagen im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung. Die Verantwortung für die statische Sicherheit tragen der Bauherr und sein beauftragter Bauingenieur. Gemäss Baugesetz ist zwar das Hochbauamt ermächtigt, jederzeit die Vorlage von rechnerischen Nachweisen zu verlangen. In der Praxis wurde dies jedoch nur in Ausnahmefällen vorgenommen.
Die offensichtlich unterschätzte Problematik der Erdbebensicherheit verlangte ein Handeln der lia und des Hochbauamtes. Es wurde gemeinsam ein praktikables Verfahren erarbeitet, um künftig die Erdbebensicherheit von Neubauten und bei grösseren Umbauten gewährleisten zu können. Das Hochbauamt und die lia werden in den nächsten Tagen eine diesbezügliche Informationsveranstaltung durchführen. Angesprochen werden nicht nur die Baustatiker sondern insbesonders auch die Architekten. Viele Baufachleute sind immer noch der Meinung, die Erdbebensicherung neuer Bauwerke verursache wesentliche Mehrkosten. Dies ist nicht der Fall, wenn Architekt und Bauingenieur bereits frühzeitig den Architekturentwurf mit einer erdbebensicheren Baukonstruktion koordinieren. Angesprochen ist aber auch die Bauherrschaft.
Es ist vorgesehen, voraussichtlich im März 2003 das Prüfverfahren der Erdbebensicherheit im Baubewilligungsverfahren für Neubauten und statisch bedeutsame Umbauten konsequent einzusetzen. Wenn frühzeitig eine Koordination zwischen Entwurf und Baustatik stattfindet, wird eine eigentliche Prüfstatik zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit nur bei besonders wichtigen und gefährdeten sowie bei grossen Bauten und Anlagen notwendig werden. Auch dieses Verfahren ist grundsätzlich problemlos, effizient und ohne nennenswerte Mehrkosten, wenn frühzeitig die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Bauingenieur erfolgt.
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