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Bestellung des Datenschutzbeauftragten

Vaduz (ots)

Die Regierung hat Herrn Philipp Mittelberger zum
Datenschutzbeauftragten bestellt. Herr Mittelberger hat seine Stelle
angetreten. Nach dem Datenschutzgesetz überwacht der
Datenschutzbeauftragte die Anwendung des Datenschutzgesetzes und
anderer Datenschutzvorschriften durch Private und Behörden. Letztere
müssen bis zum 1. August 2003 sämtliche Datensammlungen beim
Datenschutzbeauftragten anmelden. Die angemeldeten Datensammlungen
werden durch den Datenschutzbeauftragten in ein öffentliches Register
der Datensammlungen aufgenommen. Für Private besteht die
Anmeldepflicht nur, falls sie regelmässig besonders schützenswerte
Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeiten oder
Personendaten an Dritte bekannt geben, für das Bearbeiten keine
gesetzliche Pflicht besteht und die Betroffenen davon keine Kenntnis
haben.
Der Datenschutzbeauftragte erfüllt seine Aufgabe unabhängig und
ist administrativ dem Ressort Justiz zugeordnet. Weitere Funktionen
bestehen insbesondere in der Unterstützung und Beratung von Privaten
und Behörden durch allgemeine Orientierungen, der Stellungnahme zu
Rechtsvorlagen und Erlassen, die für den Datenschutz erheblich sind,
der Information der Öffentlichkeit, der Führung und Veröffentlichung
das Registers der Datensammlungen und der Zusammenarbeit mit in- und
ausländischen Datenschutzbehörden. Der Datenschutzbeauftragte hat die
Möglichkeit, im Rahmen der Aufsicht über die Behörden und über den
Privatrechtsbereich Empfehlungen abzugeben. Werden solche
Empfehlungen nicht befolgt oder abgelehnt, kann er die Angelegenheit
der Datenschutzkommission zum Entscheid vorlegen.

Kontakt:

Philipp Mittelberger
Stabsstelle für Datenschutz
Tel. +423/236'60'90,
mailto:info@sds.llv.li

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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