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pafl: Bericht über die Umsetzungsbilanz bei EWR-Richtlinien

Vaduz, 5. Mai (pafl) -

(ots)

Liechtenstein im guten Mittelfeld

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute, 5.
Mai 2003, ihren ersten Halbjahresbericht 2003 über den Stand der 
Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten (Internal 
Market Scoreboard EFTA States No 12) veröffentlicht.
Die EFTA-Überwachungsbehörde verfasst - parallel zur EU-Kommission - 
jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres einen Bericht über 
die Umsetzungsbilanz des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten 
Liechtenstein, Island und Norwegen. Dabei werden einerseits die 
Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im 
Vergleich mit den übrigen EWR-Vertragsstaaten dargestellt und 
andererseits allfällige Vertragsverletzungsverfahren bekannt 
gegeben, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund 
mangelnder oder mangelhafter Umsetzung der Richtlinien eingeleitet 
worden und zum Stichtag noch nicht abgeschlossen sind.
Per Stichtag 15. April 2003 umfasste das EWR-Abkommen 1447 
Binnenmarkt-Richtlinien. Auf der Basis dieser Anzahl ergibt sich für 
Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 98.8 Prozent bzw. 
ein Umsetzungsdefizit von 1.2 Prozent. Liechtenstein rangiert damit 
im oberen Mittelfeld der 18 EWR-Staaten, nämlich auf Platz 5. 
Norwegen weist gegenwärtig ein Umsetzungsdefizit von 0.7 Prozent 
auf, was den Norwegern den 2. Platz zuweist. Für Island ergibt sich 
aufgrund des Umsetzungsdefizits von 1.8 Prozent Platz 8. Das 
durchschnittliche Umsetzungsdefizit der drei EWR/EFTA-Staaten hat 
sich von 1.5 Prozent auf 1.2 Prozent verringert, wobei die EFTA- 
Überwachungsbehörde zu bedenken gibt, dass sich das Defizit bei in 
den EU-Staaten im Berichtszeitraum von 2.1 Prozent auf gegenwärtig 
2.4 Prozent erhöht hat.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- 
Überwachungsbehörde gegenüber den 3 EWR/EFTA-Staaten hat sich von 51 
auf 79 erhöht: Gegen Norwegen laufen in 28 Fällen, gegen Island in 
29 und gegen Liechtenstein in 22 Fällen entsprechende Verfahren. 
Stichtag dabei war der 28. Februar 2003.
Die Stichtage zeigen, dass der Bericht lediglich Anhaltspunkte für 
den tatsächlichen Umsetzungsstatus geben kann. Unbeachtet bleiben 
dabei Richtlinien, die seit dem Stichtag bereits in nationales Recht 
umgesetzt worden sind, aber auch neue Richtlinien, die in der 
Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind. Wie bisher 
wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden sowie der 
neuen Richtlinien versuchen, seine nationalen Interessen bestmöglich 
zu wahren. Wichtige Herausforderungen werden dabei zum Beispiel im 
Bereich des Arbeitsrechts, der Telekommunikation sowie der audio- 
visuellen Dienste liegen.
Der Halbjahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde ist im Internet 
unter www.eftasurv.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA- 
Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Fragen 
können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236 
60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li).

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Tel.: +423/236 60 37

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