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pafl: Stiftungsrecht

(ots)

Vaduz, 5. November (pafl) -

Anlässlich des am 4. November
2003 von Harald Bösch, Rechtsanwalt in Bregenz sowie 
Forschungsbeauftragter des Liechtenstein Instituts, gehaltenen 
Vortrages zum Thema "Stiftungsrecht" hat Harald Bösch auch die von 
der Regierung angestrebte Revision des Stiftungsrechtes zum 
Gegenstand seiner Ausführungen gemacht.
Obgleich sich sie Regierung durchaus der besonderen Aufgabe der 
Wissenschaft bewusst ist, sich an Meinungsbildungsprozessen aktiv zu 
beteiligen, hat die Vorgehensweise von Harald Bösch bei der 
Regierung grösstes Befremden ausgelöst und verlangt nach einer 
Reaktion.
Es kann nicht sein, dass vertrauliche und der Öffentlichkeit bislang 
nicht zugänglich gemachte Zwischenergebnisse einer von der Regierung 
eingesetzten Kommission aus dem Zusammenhang gerissen öffentlich 
kritisiert und verurteilt werden, bevor vertrauliche 
Kommissionsentwürfe überhaupt von der Regierung genehmigt worden 
sind.
Ein solches Vorgehen ist einer erfolgreichen Revision des 
liechtensteinischen Stiftungsrechts nicht hilfreich und kann auch 
dazu führen, dem liechtensteinischen Finanzplatz und seiner 
Reputation im Ausland zu schaden. Eine derartige Vorgangsweise ist 
unverantwortlich und daher zu verurteilen.
Im Rahmen des offiziellen Vernehmlassungsverfahrens wird genügend 
Zeit und Raum für konstruktive Kritik an einem 
Vernehmlassungsentwurf sein. Die Regierung lädt bereits jetzt alle 
Interessierten ein, sich zu gegebener Zeit aktiv und mit konkreten 
Vorschlägen an der Vernehmlassung zu beteiligen.
Es sei an dieser Stelle neuerlich darauf hingewiesen, dass eine 
Revision des Stiftungsrechtes ausschliesslich die Festigung und 
Stärkung der liechtensteinischen Stiftung zum Ziel hat, sich die 
Regierung in diesem Zusammenhang in besonderer Weise als Vertreter 
der Interessen des liechtensteinischen Finanzplatzes versteht und 
sich für ein liberales Stiftungsrecht einsetzt.

Kontakt:

Patrizia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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