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pafl: Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes

(ots)

Vaduz, 3. Oktober (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes im 
Bereich Aircraft-Management-Leistungen zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Nach der geltenden Praxis werden Lieferungen und 
Dienstleistungen, welche die Aircraft Management-Firma an den 
Eigentümer des Luftfahrzeugs erbringt, als eine Gesamtleistung 
betrachtet. Dieses Leistungspaket gilt als am Sitz des 
Leistungserbringers, also am Sitz der Aircraft Management-Firma, 
erbracht (Erbringerortsprinzip) und ist damit dort steuerbar. Dies 
gilt unabhängig davon, ob der Kunde als Leistungsempfänger seinen 
Sitz im In- oder im Ausland hat.
Da alle in- und ausländischen Kosten in die 
Steuerbemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer einbezogen werden, 
führt diese Regelung zu einer empfindlichen Benachteiligung der 
inländischen Luftfahrzeugbetreiber gegenüber ihrer internationalen 
Konkurrenz im Ausland. Um dem entgegenzuwirken, sollen neu Aircraft 
Management-Leistungen und ähnliche Leistungen dem 
Empfängerortsprinzip nach Art. 14 Abs. 3 MWSTG unterstellt werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15

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