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pafl: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 26. September (pafl) - Die Regierung hat am
25. September einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung 
des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet. Die im 
Vernehmlassungsbericht enthaltenen Vorlagen haben im Wesentlichen 
drei Zielsetzungen. Zum Ersten soll die Corporate Governance der 
Unternehmen optimiert werden. Hierzu soll insbesondere die Erstellung
eines Corporate Governance Berichtes vorgesehen werden. Im Weiteren 
soll die Transparenz der Rechnungslegung durch zusätzliche 
Pflichtangaben im Anhang vergrößert werden sowie drittens die 
Schwellenwerte für kleine und mittelgrosse Unternehmen erhöht werden.
Mit dem Vernehmlassungsbericht werden die Richtlinie über den 
Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, die 
Richtlinie über den konsolidierten Abschluss, die Richtlinie über den
Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und 
anderen Finanzinstituten und die Richtlinie über den Jahresabschluss 
und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen sowie 
die Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und 
konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.
Die Umsetzung vorstehend genannter EU-Richtlinien wurde ausserdem 
zum Anlass genommen, eine nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde 
nicht präzise genug umgesetzte Bestimmung klarer zu fassen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. November 2007.

Kontakt:

Ressort Justiz
Andrea Kaufmann
Tel.: +423/236 74 85

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