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pafl: Verordnungen im Strassenverkehrsrecht abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. März (pafl) - Die Regierung hat
verschiedene Verordnungen im Strassenverkehrsrecht abgeändert und neu
erlassen. Es handelt sich dabei um die Verkehrszulassungsverordnung 
(VZV), die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), die Verordnung über
die Einhebung von Gebühren durch die Motorfahrzeugkontrolle und um 
die Verordnung über die technischen Anforderungen an 
Strassenfahrzeuge (VTS). Die vorliegenden Abänderungen wurden 
aufgrund von Gesetzesänderungen in der Schweiz sowie durch 
Überprüfungen der ESA (EFTA Surveillance Authority) notwendig. Eine 
weitere Regelung betrifft eine verbesserte Handhabung für notorische 
Nichtzahler.
Notorische Nichtzahler sollen für eine bestimmte Dauer 
provisorische Fahrzeugausweise und Kontrollschilder erhalten. Dadurch
werden Gebühren und Steuern jeweils im Voraus in bar fällig. Diese 
neue Regelung in der Verkehrszulassungsverordnung versteht sich als 
Massnahme gegen Personen, die durch grundsätzliches Nichtbezahlen der
Rechnungen erheblichen Verwaltungsaufwand generieren.
Die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) wird an die Einführung 
des elektronischen Versicherungsnachweises per 1. Januar 2009 
angepasst.
In der Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch die 
Motorfahrzeugkontrolle werden verschiedene Gebühren angepasst. Die 
Gebühr für die Bewilligung zum Ablegen der Führerprüfung im Ausland 
wird von bisher 50 Franken auf 20 Franken gesenkt. Die Bandbreite für
Gebühren im Zusammenhang mit Sondertransporten wird bis 500 Franken 
erweitert. Um bei Kontrollfahrten nicht nur die Arbeitszeit des 
Verkehrsexperten, sondern auch diejenige des mitfahrenden Amtsarztes 
zu berücksichtigen, wird eine Gebühr von 300 Franken festgelegt.
In der Verordnung über die technischen Anforderungen an 
Strassenfahrzeuge wird das Bundesamt für Metrologie (Metas) als 
zuständige Eichstelle definiert.

Kontakt:

Motorfahrzeugkontrolle
Fidel Frick, Amtsvorstand
Tel.: +423 236 75 00

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