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pafl: Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Juni 2008 (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 einen Bericht und Antrag betreffend 
die Abänderung des Gesetzes über eine leistungsabhängige 
Schwerverkehrsabgabe an den Landtag verabschiedet. Liechtenstein 
führte zusammen mit der Schweiz auf den 1. Januar 2001 die 
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein. Die LSVA ist eine
Lenkungsabgabe und dient nicht fiskalischen Zwecken. Sie wird auf 
Transportfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben und 
gilt für alle inländischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem 
gesamten öffentlichen Strassennetz der beiden Staaten.
Die Abgabenerhebung verlief bisher nahezu problemlos. In der 
Schweiz wurden jedoch zwischenzeitlich gewisse administrative Abläufe
effizienter gestaltet und entsprechende Anpassungen im 
Schwerverkehrsabgabenrecht vorgenommen. Diese sind in der Schweiz am 
1. April in Kraft gesetzt worden. Hauptziel der diesbezüglichen 
Änderungen sind Bestrebungen, um Zahlungssünder schneller und besser 
in den Griff zu bekommen. Säumigen Zahlern sollen die 
Kontrollschilder verweigert oder entzogen werden können. Im Gegensatz
zur Schweiz sah das liechtensteinische Recht einen Entzug oder eine 
Verweigerung von Kontrollschildern bereits bisher vor. Ausserdem wird
die Rechnungsstellung auf rechtsmittelfähige Verfügungen umgestellt, 
um damit die Abgabenerhebung zu vereinfachen und zu beschleunigen. 
Anlässlich der Vernehmlassung begrüsste die Sektion Transportgewerbe 
die geplanten Gesetzesänderungen. Sie vertrat dabei die Ansicht, dass
damit fairere Wettbewerbsbedingungen auf dem 
schweizerisch-liechtensteinischen Transportmarkt geschaffen würden 
und betrügerisches Handeln einzelner Unternehmer besser geahndet und 
verhindert werden könnte. Dies käme all jenen zu Gute, die sich 
rechtskonform verhalten.
Liechtenstein ist durch den Vertrag zwischen dem Fürstentum 
Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die 
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein 
und die dazu gehörende Vereinbarung verpflichtet, diese 
Rechtsänderungen ins liechtensteinische Recht zu übernehmen.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel.: +423 236 69 00

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