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pafl: Inkrafttreten der Abänderung des Rechtshilfegesetzes am 1. Februar 2009

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. Januar (pafl) - Am 1. Februar 2009 wird
die Reform des Rechtshilfegesetzes (LGBl. 2009 Nr. 36) und der 
Strafprozessordnung (LGBl. 2009 Nr. 37) in Kraft treten. Diese Reform
des Rechtshilfegesetzes gewährleistet, dass die liechtensteinischen 
Behörden und Gerichte in Zukunft noch rascher ausländischen 
Justizbehörden Rechtshilfe in Strafsachen leisten können. So werden 
insbesondere die Rechtsmittelmöglichkeiten auf ein international 
übliches Mass reduziert, so dass mit einer Verfahrensbeschleunigung 
gerechnet werden kann. Mit der Abänderung ist die Definition der 
Berechtigten im Rechtshilfeverfahren und deren Beschwerdelegitimation
klar geregelt, und es wird auch die vereinfachte Zustellung von 
rechtskräftigen gerichtlichen Anordnungen und Entscheidungen 
ermöglicht.
Zusammengefasst werden mit der Reform des Rechtshilfegesetzes auch
die wesentlichen Kritikpunkte des Internationalen Währungsfonds (IMF)
behandelt, so dass davon auszugehen ist, dass diese Gesetzesänderung 
- welche auch einen Teil des "Projekts Futuro" bildet - auch von 
internationaler Seite entsprechend positive Beachtung finden wird.

Kontakt:

Ressort Justiz
Gert Zimmermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 65 93

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