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pafl: Regierung verabschiedet Vorlage zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (Cyber Crime)

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 10. März 2009 den Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Strafgesetzbuches mit Bezug auf die strafrechtliche 
Verfolgung verschiedener Delikte im Zusammenhang mit 
Computerkriminalität (Cyber Crime) zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Liechtenstein hat das Übereinkommen vom 23. November 
2001 über die Computerkriminalität (Cyber Crime Convention, CCC) 
einschliesslich des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 anlässlich 
der Jubiläumsfeier Liechtensteins beim Europarat (30 Jahre 
Mitgliedschaft) am 17. November 2008 in Strassburg unterzeichnet.
Das Übereinkommen samt Zusatzprotokoll ist ein Übereinkommen des 
Europarates zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit den 
neuen Informationstechnologien. Es strebt eine Harmonisierung der 
nationalen Gesetzgebungen in Bezug auf die zu ahndenden Vergehen, die
Definition der Untersuchungs- und Strafverfolgungsverfahren sowie die
Errichtung eines schnellen und effektiven Systems der internationalen
Zusammenarbeit an. Das Übereinkommen ist das erste internationale 
Rechtsinstrument zur Bekämpfung der Computer- und 
Internetkriminalität. Es ist zudem direkt relevant für die 
verbesserte Zusammenarbeit im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus. 
Das Zusatzprotokoll weitet den Geltungsbereich des Übereinkommens auf
Straftaten rassistischer oder fremdenfeindlicher Art aus und stellt 
damit ein wichtiges internationales Instrument im Kampf gegen 
Rassismus dar.
Die Wegbereitung für die Umsetzung des Übereinkommens und des 
Zusatzprotokolls soll nun durch eine Revision des liechtensteinischen
Strafgesetzbuches mit der Schaffung neuer Straftatbestände 
vorgenommen werden. Als Rezeptionsvorlage dient das österreichische 
Strafgesetzbuch.

Kontakt:

Ressort Justiz
Angelika Madlener, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 76 65

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