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pafl: EWR-Richtlinie zur Gleichwertigkeit von Abschlussprüfern aus Drittländern

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 5. Mai 2009 einen Bericht und Antrag betreffend eines 
Beschlusses des gemeinsamen EWR-Ausschusses verabschiedet, welcher 
die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlussprüfern und 
Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittländern regelt. Die 
Europäische Kommission hat die Entscheidung über eine Übergangsfrist 
für Abschlussprüfungstätigkeiten bestimmter Drittlandabschlussprüfer 
und -abschlussprüfungsgesellschaften im Juli 2008 erlassen. Es wird 
angestrebt, die nationale Umsetzung dieser Entscheidung mit der 
Implementierung der sogenannten Abschlussprüfer-Richtlinie 
einzubeziehen.
Gemäss der Abschlussprüfer-Richtlinie haben die zuständigen 
Stellen der Mitgliedstaaten alle Prüfer und Prüfungsunternehmen aus 
Drittländern zu registrieren, die eine Abschlussprüfung für bestimmte
ausserhalb der Gemeinschaft eingetragene Unternehmen durchführen, 
deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt 
innerhalb der Gemeinschaft zugelassen sind. Ausserdem haben die 
Mitgliedstaaten die registrierten Abschlussprüfer und 
-prüfungsgesellschaften aus Drittländern nach der Richtlinie ihrem 
Aufsichtssystem, ihrem Qualitätssicherungssystem sowie ihren 
Untersuchungen und Sanktionen zu unterwerfen.
Mit der genannten Entscheidung wird es Drittlandabschlussprüfern 
und -abschlussprüfungsgesellschaften gestattet, ihre 
Prüfungstätigkeiten im Hinblick auf an europäischen Märkten notierte 
Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den Prüfungsgesellschaften 
eine Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen bis zum 1. 
Juli 2010 eingeräumt wird. Diese Übergangsfrist wird allerdings nur 
dann gewährt, wenn die Drittlandabschlussprüfer und 
-abschlussprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die 
Information der Anleger in Europa erfüllen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 85

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